An- und Ungelernte

 Sie haben keinen anerkannten beruflichen Abschluss?

Sie möchten einen beruflichen oder schulischen Abschluss machen?

Sie möchten sich weiterqualifizieren?

Eine Weiterbildung bietet die Basis für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.
In der Regel sind Ihre Ansprechpartner die regionale Agentur für Arbeit, die Organisationen des Handwerks, die Industrie- und Handelskammern und die zuständigen Stellen in Ihrem Landratsamt vor Ort.

Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern durch die Agentur für Arbeit:

Die Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) -Drittes Buch- (III), §§77-86, 153-159, 408 ff. in der jeweils geltenden Fassung.

Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitgebern durch die Agentur für Arbeit:
Die Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) -Drittes Buch- (III), §235c, §417 Abs. 2 in der jeweils geltenden Fassung.

Sozialgesetzbuch (SGB) -Drittes Buch-(III) Arbeitsförderung

Ein anerkannter schulischer Bildungsabschluss ermöglicht Ihnen den Einstieg in weitere berufliche Qualifikationen.

Die Schulfremdenprüfung ermöglicht Menschen, die ihre schulische Laufbahn ohne einen Abschluss beendet haben oder einen höheren Bildungsabschluss anstreben, diesen nachträglich und außerhalb eines schulischen Bildungsganges zu erwerben.

Sie müssen dafür keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Realschule oder Gymnasium besuchen, sondern können sich selbstständig auf die Schulfremdenprüfung vorbereiten (daher wird sie auch Nichtschüler- oder Externenprüfung genannt).

Die zuständige Stelle für den Hauptschul- und Realschulabschluss i

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: das staatliche Schulamt des Stadtkreises
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Beratung und Auskunft  erhalten Sie in den Schulämtern Ihres Landkreises.


Berufliche Qualifizierung

Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung finden sie über die Agentur für Arbeit, die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern, sowie über die Kurssuche.

Zeitarbeitsfirmen qualifizieren nach Bedarf Personen für Anforderungen an bestimmte Arbeitsplätze. Eine persönliche Checkliste für die Weiterbildung können Sie mit Hilfe der folgenden Vorlagen erstellen:


Berufsbegleitende Nachqualifizierung an- und ungelernter junger Erwachsener
ein Projekt vom Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS), Bundesinstitut Berufsbildung und Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Darstellung des Themas beruht auf dem Handbuch „Neue Wege zum Berufsabschluss. Ein Handbuch zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung an- und ungelernter (junger) Erwachsener“, (Hg.): Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesinstitut für Berufsbildung, Bundesanstalt für Arbeit, Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS), Bonn u. a. 1999.


Qualifizierung An- und Ungelernter
Ergebnisse einer explorativen Analyse zum aktuellen betrieblichen Bedarf, zukünftigen Qualifikationsanforderungen und Präventionsansätzen der Bundesagentur für Arbeit, Beitrag von Armin Jäger, Matthias Kohl vom Januar 2009.