Handwerk

Die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker dauert in Vollzeit 2 Jahre und setzt eine abgeschlossene Ausbildung sowie Berufserfahrung voraus (weitere Informationen an den Technikerschulen selbst). Der Abschluss als staatlich geprüfter Techniker stellt ein ideales Karrieresprungbrett dar, denn sie sind hochqualifizierte Fachkräfte im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe. Die Vielfalt der Technikerweiterbildungen ist groß und es kann aus zahlreichen Fachrichtungen ausgewählt werden.


„Bachelor of Business Administration” an allen Handwerkskammern in Baden-Württemberg

Die Kammern bieten das berufsbegleitende Studium zum Bachelor of Business Administration (BBA) in Zusammenarbeit mit der Steinbeis-Hochschule als Präsenzunterricht mit Selbstlernteilen an. Die Studierenden erwerben damit einen international anerkannten Universitätsabschluss.

Darüber hinaus bietet die Handwerkskammer Konstanz in Kooperation mit der Allensbach Hochschule seit 2019 auch die Möglichkeit eines Online-Studiums für Beschäftigte an. Hier können die Teilnehmenden einen akademischen Titel mit der laufenden Berufstätigkeit verbinden. Sie schließen mit dem akademischen „Bachelor of Arts“ ab. Besonders für unsere handwerklichen Kunden interessant ist die Fachrichtung KMU- und Handwerksmanagement.

Ohne Abitur oder Fachhochschulreife wird mit diesen Studiengängen der Hochschulzugang ermöglicht und eröffnet so vielfältige Perspektiven. Allen Absolventen, die ihr Studium zum Betriebswirt (GA/HWK/HWO) erfolgreich abgeschlossen haben, werden Teile des Grundstudiums angerechnet. Alle Handwerksmeisterinnen und Meister erhalten in der Fachrichtung KMU- und Handwerksmanagement Teile ihrer Meisterprüfung anerkannt. Das bedeutet konkret, dass in nur 1 ½ Jahren der BBA-Abschluss machbar ist.

Detaillierte Infos und Beratung erhalten Sie jederzeit unter der Rufnummer 07531 205 145 (Weiterbildungstelefon HWK Konstanz).

Abiturienten im Handwerk

  • Management im Handwerk: Anstelle von allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Mathe stehen in der Berufsschule die Fächer Management, Englisch und EDV auf Ihrem Stundenplan. Am Ende erhalten Sie drei Qualifikationen: Berufsabschluss, Management Assistent/-in und ein europaweit anerkanntes Sprachzertifikat.
    Das Angebot richtet sich an junge Menschen mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung, die ihr Berufsziel in der Übernahme eines Unternehmens sehen oder im Einstieg in eine führende Position im Holzbau. Anbieter sind regionale Berufsschulen. Mehr Informationen zum Thema und eine Übersicht der Anbieter finden Sie hier.
  • Studiengang Handwerk: Duales Studium an der Dualen Hochschule Stuttgart. In drei Jahren qualifizieren sich Abiturienten (Fachhochschulreife) mit diesem Studiengang zur Führungskraft. Zu dem handwerklichen Können, das im Unternehmen vermittelt und erlernt wird, kommt noch betriebswirtschaftliches Wissen hinzu. Beides wird miteinander verflochten, wodurch Theorie und Praxis miteinander verschmolzen werden.

Ausführliche Beschreibungen

In der Online-Datenbank finden Sie alle Hochschulen in Baden-Württemberg, deren Studiengänge, Abschlussarten und Prüfungsordnungen, sowie einen Überblick über die verschiedenen Zugangswege und spezielle Voraussetzungen für einzelne Studiengänge.

Die neue IT-Weiterbildung

Das neue IT-Weiterbildungssystem basiert auf Weiterbildung am Arbeitsplatz: ArbeitsProzessOrientiert (APO). So wird die Qualifizierung anhand realer betrieblicher Projekte durchgeführt.

Nach der Ausbildung in einem IT-Beruf kann die Weiterbildung zum IT-Spezialisten, Operativen Professional oder Strategischen IT-Professional erfolgen. Auch Seiteneinsteiger haben hiermit die Chance, im Rahmen des IT-Weiterbildungssystems das gewonnene Wissen zu systematisieren, zu reflektieren und gezielt zu erweitern. Mit europaweit verwertbarem Abschluss.

Information über den Zugang Berufstätiger zu einem Studium nach den Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes (LHG) sowie der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO): MWK-Informationsschrift zum Hochschulzugang für Berufstätige (pdf)

Studieninteressierte mit besonderer beruflicher Qualifikation können auch ohne schulische Studienberechtigung studieren. An baden-württembergischen Hochschulen gibt es zwei Zugangswege:

1.) Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, beispielsweise Meister oder Fachwirt

2.) Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung (Zugangsweg für beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung für ein fachlich entsprechendes Studium)

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen (Serviceportal Baden-Württemberg)

Zur Meisterprüfung wird zugelassen:

  • wer eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in dem Handwerk bestanden hat, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll oder
  • wer in einem anderen Handwerk die Gesellenprüfung oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat und in dem Handwerk in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat. Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule ist bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. Der Nachweis einer Berufstätigkeit bei der Zulassung zur Meisterprüfung entfällt, wenn bereits eine Meisterprüfung oder eine der handwerklichen Meisterprüfung entsprechende Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt wurde.

Die Meisterprüfung ist nur für die selbstständige Ausübung eines so genannten „Vollhandwerkes“ erforderlich. Die Zahl der dazu zählenden Gewerke wurde im Jahre 2004 von 94 auf 41 reduziert. Gewerbe, die nicht zu den Vollhandwerken zählen, bedürfen keiner Meisterprüfung, sondern müssen nur bei der Handwerkskammer angemeldet werden.

Seit 1. Januar 2020 gilt in Baden-Württemberg die Meisterprämie. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen erhalten für ihren Meistertitel 1.500 € Meisterprämie. Die Prämie kann bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Inhalt der Meisterprüfung:

  • praktische Prüfung (Teil I)
  • Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
  • Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III)
  • Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV)
zulassungspflichtige Gewerke zulassungsfreie Gewerke
Elektrotechniker Buchbinder
Feinwerkmechaniker Damen- und Herrenschneider
Friseure Fotografen
Informationstechniker Galvaniseur
Installateur- und Heizungsbauer Holzblasinstrumentenmacher
Karosserie- und Fahrzeugbauer Keramiker
Klempner Klavier- und Cembalobauer
Konditoren Modellbauer
Kraftfahrzeugtechniker Modisten
Landmaschinenmechaniker Müller
Maurer und Betonbauer Sattler und Feintäschner
Ofen- und Luftheizungsbauer Siebdrucker
Bäcker
Fleischer
Maler und Lackierer
Metallbauer
Orthopädietechniker
Stuckateure
Tischler
Zahntechniker
Zimmerer
Dachdecker
Straßenbauer
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Brunnenbauer
Steinmetzen und Steinbildhauer
Gerüstbauer
Schornsteinfeger
Metallbauer
Chirugiemechaniker
Zweiradmechaniker
Kälteanlagenbauer
Büchsenmacher
Elektromaschinenbauer
Boots- und Schiffbauer
Seiler
Augenoptiker
Hörakustiker
Orthopädieschuhmacher
Glaser
Glasbläser und Glasapparatebauer
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Parkettleger
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Böttcher
Glasveredler
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Raumausstatter
Orgel- und Harmoniumbauer


In welchen Berufen Ihre Handwerkskammer Meisterprüfungen abnimmt, erfahren Sie bei Ihrer Handwerkskammer.

Die Meisterprüfung kann aber auch an einer Meisterschule (einjährige Vollzeitschule) abgelegt werden.

Einen Überblick über die Meisterschulen in Deutschland bietet das Deutsche Handwerksblatt auf seiner Website. Angegeben sind Meisterschulen der Handwerkskammern und anderer Bildungsstätten, beispielsweise die privaten.

Außerdem erhalten Sie Informationen darüber, ob es bei der jeweiligen Schule einen Prüfungsausschuss zu Ihrem Meisterberuf gibt und welche Prüfungsteile angeboten werden (Fachpraxis, Fachtheorie, Betriebswirtschaft & Recht, Berufs- & Arbeitspädagogik). Daneben finden Sie dort Angaben zur zeitlichen Organisation, also ob die Kurse berufsbegleitend oder ganztägig stattfinden.

Diese Auflistung ist beispielhaft.

Betriebswirt (HwO)
Ausbildung der Ausbilder/innen (AEVO)
Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt (HwO)
Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)
Gebäudeenergieberater (HWK)
Betriebsinformatiker
Gestalter im Handwerk