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Menschen im SGB II-Leistungsbezug
Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, stehen nach §§ 16 ff SGB II viele Fördermöglichkeiten zur Integration in Arbeit sowie viele der Weiterbildungsmöglichkeiten nach dem SGB III offen. Beraten werden sie von ihren persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager in den Jobcentern.