Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist bemüht diese Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Ministeriums https://www.fortbildung-bw.de.

Das Weiterbildungsportal www.fortbildung-bw.de wurde zuletzt im November 2019 durch WEB for ALL auf Barrierefreiheit nach gültiger BITV überprüft.


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Dokumente, die vor November 2019 eingestellt wurden
  • Teilweise Dokumente, die seit November 2019 eingestellt wurden

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor November 2019 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.08.2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Prüfung dieses Internetangabots im November 2019 durch WEB for ALL auf Barrierefreiheit nach gültiger BITV  überprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2023 überprüft.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Logo Ba-Wü Löwe Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Neues Schloss
Schlossplatz 4
D-70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 / 123 – 0
E-Mail: weiterbildung@wm.bwl.de


5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGGbeschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.