Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Datum | 01.10.2024 bis 30.09.2027 |
Dauer | 3 Jahre |
Kosten | kostenlos |
Bildungsart | Berufsausbildung |
Unterrichtsform | Blockunterricht |
Voraussetzung | mittlere Reife, B2 Sprachzertifikat, körperliche Eignung |
Abschluss | staatlich anerkannte Pflegefachfrau, staatlich anerkannter Pflegefachmann |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Marta-Belstler-Schulen GmbH, Berufsfachschule für Pflege
Okenstraße 17 79108 Freiburg im Breisgau |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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Nein | k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Als ausgebildete Pflegefachfrau oder ausgebildeter Pflegefachmann können Sie die Pflege von Menschen jeden Alters in allen Versorgungsbereichen übernehmen. Dabei werden die Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengefasst. Pflegefachkräfte können nach ihrer Ausbildung in der Akutpflege, der Kinderkrankenpflege, der stationären oder ambulanten Langzeitpflege tätig werden. Zu ihren besonderen Aufgaben gehört es, den individuellen Pflegebedarf zu erheben und festzustellen, den Pflegeprozess zu steuern und die pflegerische Qualität zu sichern.
Die generalistische Pflege-Ausbildung wird automatisch europaweit anerkannt. In der dreijährigen Ausbildung wechseln sich Theorie und Praxis ab. Der theoretische Teil an der Berufsfachschule umfasst mindestens 2.160 Stunden. Den praktischen Teil, mindestens 2.500 Stunden, absolvieren Sie beim Träger der praktischen Ausbildung. Solch ein Träger können Kliniken, stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen sein. Zu Beginn der Ausbildung legen Sie Ihren Vertiefungseinsatz in der Pädiatrie, der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege fest. Die praktische Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden und dauert dann entsprechend länger. Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem Assistenz- oder Helferberuf der Pflege mitbringen, können Sie die generalistische Pflege-Ausbildung entsprechend verkürzen. Es werden fünf Kompetenzbereiche behandelt, wobei der erste besonders wichtig ist: Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren Kommunikation und Beratung Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien Reflexion und Begründung des eigenen Handelns auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse Am Ende des zweiten Ausbildungsjahrs gibt es eine Zwischenprüfung, am Ende der Ausbildung eine staatliche Prüfung. Diese Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Sie absolvieren insgesamt etwa 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Der Orientierungseinsatz findet immer beim Träger der Ausbildung statt, der Vertiefungseinsatz in der Regel auch. Darüber hinaus gibt es fünf sogenannte Pflichteinsätze in unterschiedlichen Settings: stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege, pädiatrische Versorgung und psychiatrische Versorgung. Sie erhalten während der gesamten Ausbildungsdauer vom Träger der praktischen Ausbildung eine monatliche Vergütung. Diese sollte ca. 1.200 (1. Jahr) bis 1.500 Euro (3. Jahr) brutto betragen. Unsere Schule erhebt kein Schulgeld. Die Lehrbücher werden zur Verfügung gestellt. Zugang zur Pflege-Ausbildung haben alle Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss (10 Jahre). Schüler mit Hauptschulabschluss (9 Jahre) müssen zusätzlich eine der folgenden Ausbildungen vorweisen: mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens einjährige, erfolgreich absolvierte Assistenz- oder Helfer-Ausbildung gemäß den Mindestanforderungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK/Gesundheitsministerkonferenz GMK oder erfolgreich abgeschlossene Helfer-Ausbildung nach Landesrecht (Beginn bis 31.12.2019) |
Schlagworte |
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ausbildung, pflegefachkraft, altenpflege, pflegeschule, schule, staatlich anerkannt, ambulante pflege |
Gelistet in folgenden Rubriken: |
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