Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Datum 01.10.2024 bis 30.09.2027
Dauer 3 Jahre
Kosten kostenlos
Bildungsart Berufsausbildung
Unterrichtsform Blockunterricht
Voraussetzung mittlere Reife, B2 Sprachzertifikat, körperliche Eignung
Abschluss staatlich anerkannte Pflegefachfrau, staatlich anerkannter Pflegefachmann
Präsenzkurs Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl k. A.
URL des Kurses Details beim Anbieter
Anmelde URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
Marta-Belstler-Schulen GmbH, Berufsfachschule für Pflege
Okenstraße 17
79108 Freiburg im Breisgau

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
Neink. A.k. A.k. A.

 

Beschreibung
Als ausgebildete Pflegefachfrau oder ausgebildeter Pflegefachmann können Sie die Pflege von Menschen jeden Alters in allen Versorgungsbereichen übernehmen. Dabei werden die Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengefasst. Pflegefachkräfte können nach ihrer Ausbildung in der Akutpflege, der Kinderkrankenpflege, der stationären oder ambulanten Langzeitpflege tätig werden. Zu ihren besonderen Aufgaben gehört es, den individuellen Pflegebedarf zu erheben und festzustellen, den Pflegeprozess zu steuern und die pflegerische Qualität zu sichern.
 Die generalistische Pflege-Ausbildung wird automatisch europaweit anerkannt.
In der dreijährigen Ausbildung wechseln sich Theorie und Praxis ab. Der theoretische Teil an der Berufsfachschule umfasst mindestens 2.160 Stunden.

Den praktischen Teil, mindestens 2.500 Stunden, absolvieren Sie beim Träger der praktischen Ausbildung. Solch ein Träger können Kliniken, stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen sein.
 Zu Beginn der Ausbildung legen Sie Ihren Vertiefungseinsatz in der Pädiatrie, der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege fest. Die praktische Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden und dauert dann entsprechend länger. Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem Assistenz- oder Helferberuf der Pflege mitbringen, können Sie die generalistische Pflege-Ausbildung entsprechend verkürzen.

Es werden fünf Kompetenzbereiche behandelt, wobei der erste besonders wichtig ist:

Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
Kommunikation und Beratung
Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten
Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien
Reflexion und Begründung des eigenen Handelns auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahrs gibt es eine Zwischenprüfung, am Ende der Ausbildung eine staatliche Prüfung. Diese Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Sie absolvieren insgesamt etwa 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Der Orientierungseinsatz findet immer beim Träger der Ausbildung statt, der Vertiefungseinsatz in der Regel auch. Darüber hinaus gibt es fünf sogenannte Pflichteinsätze in unterschiedlichen Settings: stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege, pädiatrische Versorgung und psychiatrische Versorgung.

Sie erhalten während der gesamten Ausbildungsdauer vom Träger der praktischen Ausbildung eine monatliche Vergütung. Diese sollte ca. 1.200 (1. Jahr) bis 1.500 Euro (3. Jahr) brutto betragen.
Unsere Schule erhebt kein Schulgeld. Die Lehrbücher werden zur Verfügung gestellt.

Zugang zur Pflege-Ausbildung haben alle Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss (10 Jahre).
Schüler mit Hauptschulabschluss (9 Jahre) müssen zusätzlich eine der folgenden Ausbildungen vorweisen:
mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder

mindestens einjährige, erfolgreich absolvierte Assistenz- oder Helfer-Ausbildung gemäß den Mindestanforderungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK/Gesundheitsministerkonferenz GMK oder
erfolgreich abgeschlossene Helfer-Ausbildung nach Landesrecht (Beginn bis 31.12.2019)

 

Schlagworte
ausbildung, pflegefachkraft, altenpflege, pflegeschule, schule, staatlich anerkannt, ambulante pflege

 

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