Berufssprachkurs Zielniveau B2 (DeuFöV) - 500 UE
Kurs-ID | 241-921800 |
Datum | 04.06.2024 bis 13.12.2024 |
Dauer | Mo-Fr; 08:40-12:00 Uhr |
Unterrichtszeiten | 08:40 - 12:00 |
Kosten | 1.280,00 € |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
Dozent | Dozententeam |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Dominikanerkloster
Hans-Heinrich-Ehrler Platz 97980 Bad Mergentheim |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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Nein | k. A. | k. A. | Nein |
Beschreibung |
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Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung. Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie - ausbildungssuchend gemeldet sind - arbeitsuchend gemeldet sind - arbeitslos gemeldet sind - eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie - zur Zeit eine Ausbildung absolvieren - begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder - für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen - für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen - eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf B2-Niveau notwendig sind. Kostenbeitrag: Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos. |
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