Asbest - Eintägiger Auffrischungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519 - Anlage 5

Kurs-ID BAU-Asbest-Auffrischu (28)
Datum 11.10.2024
Dauer 9 UE
Unterrichtszeiten Fr: 9:00-17:00 Uhr,
Kosten 430,00 €
Zielgruppe Betriebsinhaber sowie Mitarbeiter des Dachdecker-, Klempner-, Elektroinstallateur-, Maler- und Lackierer-, Sanitär-Heizung-Klima-, Stuckateur-, Raumausstatter- sowie Zimmererhandwerks. Mitarbeiter kommunaler Bauhöfe, von Abbruchunternehmen und Containerdiensten sind ebenso angesprochen.
Voraussetzung Sachkundige, deren Sachkundebescheinigung für Arbeiten mit gebundenem Asbest (TRGS 519 Nr. 2.7, Anlage 4) am Tag des Auffrischunglehrgangs noch gültig ist, also maximal 6 Jahre alt ist.
Abschluss Teilnahmezertifikat
Präsenzkurs Keine Angabe.
mind. Teilnehmerzahl 4
max. Teilnehmerzahl 14
Dozent Peter Schürmann
Anmelde URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
Gewerbe Akademie Freiburg
Wirthstraße 28
79110 Freiburg

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
NeinNeink. A.k. A.

 

Beschreibung
Ihr Vorteil:
Durch die Teilnahme an diesem Fortbildungskurs können Sie die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises nach Anlage 4 der TRGS 519 um sechs Jahre verlängern. Zudem erhalten Sie einen Einblick in rechtliche Neuerungen und sonstige Änderungen, die sich seit dem Erwerb Ihrer Asbest-Sachkunde ergeben haben oder für die Zukunft absehbar sind.

Inhalt:
Der Kurs vertieft die Kenntnisse in Eigenschaften, Gesundheitsgefahren und dem rechtskonformen, sicheren Umgang mit gebundenem Asbest. Es werden sowohl die aktuellen Regelungen, Verwendungsbeschränkungen als auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen behandelt.

Die Kursinhalte entsprechen Anlage 5 der TRGS 519 für Sachkundige nach Anlage 4 und vermitteln in 9 UE im Wesentlichen folgende Themen:
Asbest: Verwendung, Eigenschaften, Gesundheitsgefahren
Aktuelle rechtliche Regelungen der REACH- und Gefahrstoffverordnung, der aktuellen TRGS 519 sowie der DGUV-Information201-012 (früher BGI 664)
Verwendungsbeschränkungen Asbest
Technische und organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise Arbeitsweisen gemäß TRGS 519, Baustellenorganisation, Aufgaben der Sachkundigen Person, Gefährdungsbeurteilung, Anzeigen der Arbeiten, Betriebsanweisung und Unterweisung sowie arbeitsmedizinische Vorsorge
Auswahl und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung



Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Tagesschulung erhalten die Teilnehmer eine Ergänzungsurkunde zu Ihrer Sachkunde nach Anlage 4 für weitere sechs Jahre.

Ziel:
Der Sachkundenachweis nach Anlage 4 der TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gilt aufgrund einer gesetzlichen Änderung nur noch für einen Zeitraum von 6 Jahren. Durch die Teilnahme an diesem Fortbildungskurs können Sie die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises um sechs Jahre verlängern.

 

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