Qualifizierungsmaßnahme zur "Aufsicht führenden Person"
Kurs-ID | AFP24.2 |
Datum | 30.09.2024 bis 02.10.2024 |
Dauer | 3 Tage |
Unterrichtszeiten | 09:00 Uhr- 17:00 Uhr |
Kosten | k. A. |
Zielgruppe | Hausmeister von Mehrzweck- und Bürgerhallen, Sporthallen, Messen und Kongresszentren sowie Schulen mit Veranstaltungsräumen, Leiter von Kulturämtern und Stadtverwaltungen, Schulleiter, Organisatorisch Verantwortliche der Hallen in Städten und Gemeinden, Vereinsvorstände, die im Rahmen von Mietverträgen die öffentlichen Hallen regelmäßig nutzen. |
Bildungsart | Fortbildung/Qualifizierung |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Voraussetzung | Erfahrungen im Veranstaltungsbetrieb von Gemeinden und Stadthallen, Messen und Kongresszentren sowie im Schulbetrieb |
Abschluss | Zertifikat der Event-Akademie nach regelmäßiger Teilnahme und bestandenem internen Abschlusstest. |
Förderung | Ja, Infos auf der Homepage |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | 6 |
max. Teilnehmerzahl | 12 |
Dozent | Wolfgang Kurz |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Akademiegebäude
Breisgaustraße 17a 76532 Baden-Baden |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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Nein | k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Bei der Durchführung einer Veranstaltung in einer Veranstaltungsstätte ist die Anwesenheit des Betreibers und der technischen Verantwortlichen unerlässlich. Dies wurde in den einzelnen Bundesländern beispielsweise in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sowie in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Durch die spezielle Schulung zur „Aufsicht führenden Person“ (Haus- und Hallenmeister, Verantwortliche der Hallenvermietung etc.) kann das bestehende Kompetenzdefizit verbessert und die Sicherheit bei Veranstaltungen wesentlich erhöht werden. INHALTE • Nutzungsgenehmigung • Flucht- und Rettungswege • Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher • Begriffsdefinitionen im Umgang mit der VStättVO • Technische Anlagen und Einrichtungen, besondere Räume • Brandverhütung • Aushänge für Veranstaltungen • Betreiberpflichten • Gefährdungsanalyse in Veranstaltungsstätten • Unfallverhütungsvorschriften • Arbeitsschutz und weitere rechtliche Bedingungen ZIEL Damit eine gesetzeskonforme Durchführung der Veranstaltungen zu gewährleisten ist, werden die organisatorischen und technischen Mitarbeiter*innen in den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen geschult, um bei Bühnenproben und Aufführungen gesetzeskonform zu beurteilen und notwendige Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung zu veranlassen. Detaillierte Informationen zum Lehrgang finden Sie auf www.event-akademie.de unter dem Fachbereich VERANSTALTUNGSICHERHEIT |
Schlagworte |
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veranstaltung, veranstaltungen, berufsqualifizierung, veranstaltungssicherheit |
Gelistet in folgenden Rubriken: |
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