Qualifizierungsmaßnahme zur "Aufsicht führenden Person"

Kurs-ID AFP24.2
Datum 30.09.2024 bis 02.10.2024
Dauer 3 Tage
Unterrichtszeiten 09:00 Uhr- 17:00 Uhr
Kosten k. A.
Zielgruppe Hausmeister von Mehrzweck- und Bürgerhallen, Sporthallen, Messen und Kongresszentren sowie Schulen mit Veranstaltungsräumen, Leiter von Kulturämtern und Stadtverwaltungen, Schulleiter, Organisatorisch Verantwortliche der Hallen in Städten und Gemeinden, Vereinsvorstände, die im Rahmen von Mietverträgen die öffentlichen Hallen regelmäßig nutzen.
Bildungsart Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsform Vor-Ort-Vollzeit
Voraussetzung Erfahrungen im Veranstaltungsbetrieb von Gemeinden und Stadthallen, Messen und Kongresszentren sowie im Schulbetrieb
Abschluss Zertifikat der Event-Akademie nach regelmäßiger Teilnahme und bestandenem internen Abschlusstest.
Förderung Ja, Infos auf der Homepage
Präsenzkurs Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt.
mind. Teilnehmerzahl 6
max. Teilnehmerzahl 12
Dozent Wolfgang Kurz
URL des Kurses Details beim Anbieter
Anmelde URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
Akademiegebäude
Breisgaustraße 17a
76532 Baden-Baden

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
Neink. A.k. A.k. A.

 

Beschreibung
Bei der Durchführung einer Veranstaltung in einer Veranstaltungsstätte ist die Anwesenheit des Betreibers und der technischen Verantwortlichen unerlässlich. Dies wurde in den einzelnen Bundesländern beispielsweise in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sowie in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Durch die spezielle Schulung zur „Aufsicht führenden Person“ (Haus- und Hallenmeister, Verantwortliche der Hallenvermietung etc.) kann das bestehende Kompetenzdefizit verbessert und die Sicherheit bei Veranstaltungen wesentlich erhöht werden.

INHALTE
• Nutzungsgenehmigung
• Flucht- und Rettungswege
• Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher
• Begriffsdefinitionen im Umgang mit der VStättVO
• Technische Anlagen und Einrichtungen, besondere Räume
• Brandverhütung
• Aushänge für Veranstaltungen
• Betreiberpflichten
• Gefährdungsanalyse in Veranstaltungsstätten
• Unfallverhütungsvorschriften
• Arbeitsschutz und weitere rechtliche Bedingungen

ZIEL
Damit eine gesetzeskonforme Durchführung der Veranstaltungen zu gewährleisten ist, werden die organisatorischen und technischen Mitarbeiter*innen in den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen geschult, um bei Bühnenproben und Aufführungen gesetzeskonform zu beurteilen und notwendige Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung zu veranlassen.


Detaillierte Informationen zum Lehrgang finden Sie auf www.event-akademie.de unter dem Fachbereich VERANSTALTUNGSICHERHEIT

 

Schlagworte
veranstaltung, veranstaltungen, berufsqualifizierung, veranstaltungssicherheit

 

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