Gepr. Personalfachkauffrau*mann (inkl. AEVO) IHK

Kurs-ID 44019
Datum 17.10.2024 bis 15.04.2026
Dauer 580 Stunden
Unterrichtszeiten i.d.R. Di 18:00 - 21:15 Uhr, Sa. 08:00-13:00/15:30 Uhr und max. 5 Blocktage pro Jahr
Kosten 3.500,00 €
Abschluss Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau
Förderung Aufstiegs-BAföG
Präsenzkurs Keine Angabe.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl k. A.
Dozent IHK-Dozententeam
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
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AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
k. A.k. A.k. A.k. A.

 

Beschreibung
Zielsetzung:
Die Fortbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:

- Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung
- Qualifizierte Beratung und Prozessbegleitung
- Beherrschung der operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit
- Verantwortliche Mitgestaltung der Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing
- Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Aus- und Weiterbildung
- Beherrschung fachspezifischer Kommunikations- und Managementkompetenz

Dieses Weiterbildungsangebot findet live online statt. Der Dozent vermittelt die Lerninhalte interaktiv online. Die Prüfung legen Sie bei Ihrer zuständigen IHK vor Ort ab.
Technische Voraussetzungen
- PC, Laptop oder Tablet (ab 7 Zoll)
- Microsoft Windows oder Mac OS mit aktueller Version
- Headset (Köpfhörer mit Mikrofon) oder Mikrofon und Lautsprecher im Laptop
- Kamera
- Internetzugang mit mindestens
2,0 MBit/s im Download und
1,0 MBit/s im Upload

Inhalt:
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
- Ausbilderlehrgang (AEVO-Prüfung)
- inklusive Vorbereitung auf die mündliche Ausbildereignungsprüfung mit Schwerpunkt Präsentationen
Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalbereich gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben einschl. der Entgeltabrechnung bearbeiten
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potentiale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalyse und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme, Qualitätsmanagement, betriebliche Arbeitsformen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
Situationsbezogenes Fachgespräch



Teilnehmerkreis:
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/personalfachkaufmann-gepruefter-personalfachkauffrau-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1

An der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
- Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge im Personalbereich haben.
- Bis zum Ablegen der Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.

Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr, Änderungen vorbehalten.

 

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