Gepr. Personalfachkauffrau*mann (inkl. AEVO) IHK
Kurs-ID | 44019 |
Datum | 17.10.2024 bis 15.04.2026 |
Dauer | 580 Stunden |
Unterrichtszeiten | i.d.R. Di 18:00 - 21:15 Uhr, Sa. 08:00-13:00/15:30 Uhr und max. 5 Blocktage pro Jahr |
Kosten | 3.500,00 € |
Abschluss | Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau |
Förderung | Aufstiegs-BAföG |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
Dozent | IHK-Dozententeam |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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00000 online |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Zielsetzung: Die Fortbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen: - Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung - Qualifizierte Beratung und Prozessbegleitung - Beherrschung der operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit - Verantwortliche Mitgestaltung der Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing - Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Aus- und Weiterbildung - Beherrschung fachspezifischer Kommunikations- und Managementkompetenz Dieses Weiterbildungsangebot findet live online statt. Der Dozent vermittelt die Lerninhalte interaktiv online. Die Prüfung legen Sie bei Ihrer zuständigen IHK vor Ort ab. Technische Voraussetzungen - PC, Laptop oder Tablet (ab 7 Zoll) - Microsoft Windows oder Mac OS mit aktueller Version - Headset (Köpfhörer mit Mikrofon) oder Mikrofon und Lautsprecher im Laptop - Kamera - Internetzugang mit mindestens 2,0 MBit/s im Download und 1,0 MBit/s im Upload Inhalt: Berufs- und arbeitspädagogischer Teil - Ausbilderlehrgang (AEVO-Prüfung) - inklusive Vorbereitung auf die mündliche Ausbildereignungsprüfung mit Schwerpunkt Präsentationen Personalarbeit organisieren und durchführen - Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden - Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten - Prozesse im Personalbereich gestalten - Projekte planen und durchführen - Informationstechnologie im Personalbereich nutzen - Beraten und Fachgespräche führen - Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen - Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen - Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden - Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen - Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen - Sozialleistungen des Betriebes gestalten - Personalbeschaffung durchführen - Administrative Aufgaben einschl. der Entgeltabrechnung bearbeiten Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen - Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen - Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten - Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen - Personalcontrolling gestalten und umsetzen Personal- und Organisationsentwicklung steuern - Mitarbeiter beurteilen, deren Potentiale erkennen und fördern - Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalyse und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen - Zielgruppenspezifische Förderprogramme, Qualitätsmanagement, betriebliche Arbeitsformen - Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten Situationsbezogenes Fachgespräch Teilnehmerkreis: Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt. https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/personalfachkaufmann-gepruefter-personalfachkauffrau-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1 An der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis - Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge im Personalbereich haben. - Bis zum Ablegen der Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen. Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr, Änderungen vorbehalten. |
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