Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/-r"
Kurs-ID | Winter 2024/ 2025 |
Datum | 02.09.2024 bis 29.11.2024 |
Dauer | 13 Wochen |
Unterrichtszeiten | 08:00 - 14:45 (Vollzeit) |
Kosten | 2.060,00 € |
Zielgruppe | Auszubildende für den Beruf des/ der "Verwaltungsfachangestellen" |
Bildungsart | Berufsausbildung |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Abschluss | Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung bzw. Angestelltenprüfung I |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | 20 |
max. Teilnehmerzahl | 24 |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Ja. |
Veranstaltungsort
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Verwaltungsschule Rhein-Neckar gGmbH
U 1, 16-19 68161 Mannheim, Universitätsstadt |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Nein | k. A. | Ja |
Beschreibung |
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Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar führt Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (zugleich Angestelltenprüfung I) im anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ durch. Der Lehrgang umfasst ca. 400 Unterrichtseinheiten. Der Unterricht findet montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt (Änderungen vorbehalten!). Termine: Dauer: 02. September bis 29. November 2024 Schriftliche Prüfung: 04. und 06. Dezember 2024 Praktische Prüfung: Februar 2025 Zum Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungsabschlussprüfung können vom Regierungspräsidiums Karlsruhe zugelassen werden: 1. Auszubildende für den Beruf des/der "Verwaltungsfachangestellten", deren Ausbildung vertragsmäßig nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet, die an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen haben und die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise geführt haben. (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 + 2 der Prüfungsordnung über die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (vom 01. November 2007)). 2. Bewerber/-innen, die die Ausbildungsabschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/-r“ abgelegt und die Prüfung nicht bestanden hatten. 3. Auszubildende können vorzeitig zur Ausbildungsabschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (§ 11 Abs. 1 PrO). Die Zulassungsvoraussetzungen hierfür sind in den am 19. Mai 1999 in Kraft getretenen Richtlinien des Regierungspräsidiums Karlsruhe für die vorzeitige Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung geregelt. 4. Behinderte sind zur Abschlussprüfung auch zugelassen, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 PrO nicht vorliegen (§ 8 Abs. 2 PrO). Zum Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungsabschlussprüfung zum*r Verwaltungsfach-angestellten (Externenprüfung) können vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassen werden: Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (BBiG § 45, siehe auch PrO § 11 Abs. 2). Bei Fragen zur Zulassung können Sie sich gerne an Frau Nguyen vom Regierungspräsidium Karlsruhe unter Tel. 0721 926-3460 oder Kim.Nguyen@rpk.bwl.de wenden. Aufstellung der Lehrgangsgebühr Lehrgangsgebühr: 1.930,00 € Lehrmaterial: 130,00 € Gesamt: 2.060,00 € Vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie die Rechnung. Diese ist mit Lehrgangsbeginn fällig. Der Unterricht findet als Präsenzunterricht in den Räumen der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar statt. Seit 1997 ist vom RP Karlsruhe als Hilfsmittel die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV- Boorberg-Verlag – Loseblattsammlung) zugelassen. Die VSV wird von den Teilnehmer*innen in aktueller Fassung für den Unterricht und die Prüfungen benötigt. Sie tragen selbst die Verantwortung, dass ihre VSV im Unterricht zur Verfügung steht. Als moderner Bildungsdienstleister bieten wir in der vhs-cloud (Deutscher Volkshochschul-Verband) eine Lehr- und Lernplattform an. Dort stehen den Teilnehmer*innen alle erforderlichen Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung. Die Anmeldungen müssen, sowohl beim Regierungspräsidium Karlsruhe, als auch bei der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar, Frau Birgit Späth, U 1, 16 – 19, 68161 Mannheim (b.spaeth@studieninstitut-rn.de) bis spätestens 15. Juni 2024 erfolgen. Das Anmeldeformular für die Verwaltungsschule Rhein-Neckar finden Sie hier: https://studieninstitut-rhein-neckar.de/anmeldung_verwaltungsschule.html Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne auch telefonisch an Frau Späth unter Tel: 0621 1076-303. |
Schlagworte |
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ausbildung, fortbildung, weiterbildung, vorbereitungslehrgang, vollzeitlehrgang, verwaltungsfachangestellter, verwaltungsfachangestellte, verwaltung |
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