Umschulung zum/r Industrieelektriker/in
Datum | 23.09.2024 bis 23.01.2026 |
Dauer | 16 Monate |
Unterrichtszeiten | 08:00 - 15:20 Uhr |
Kosten | k. A. |
Zielgruppe | Personen, die den Beruf des Industrieelektrikers/der Industrieelektrikerin erlernen möchten und bereits eine Erstausbildung absolviert haben (oder eine ausreichende Berufserfahrung vorweisen können). |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Voraussetzung | • angemessene Deutschkenntnisse • keine Rot-Grün-Schwäche/-Blindheit • persönliches Beratungsgespräch |
Abschluss | Berufsabschluss |
Förderung | Bildungsgutschein |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Ausbildungszentrum für Technik
Maulbronner Str. 26 75447 Sternenfels |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | Ja | k. A. | Ja |
Beschreibung |
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendi-gung, erklären • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nummer 2) • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorga-nisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalver-tretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs.2 Abschnitt D Nr. 3 • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnah-men zu ihrer Vermeidung ergreifen • berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten • Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geren und Betriebsmitteln beachten • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialver-wendung nutzen • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zu-führen Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) • Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten • technische Unterlagen anwenden und auswerten • Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren • Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielori-entiert führen sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen0 • Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Sprache an-wenden • Dokumentation zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden • Skizzen erstellen • Produktionstechnische Daten nutzen, Arbeitsergebnisse dokumentieren • Kunden beraten, Leistungen und Produkte erklären und an den Kunden übergeben Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 2 Ab-schnitt D Nummer 6) • Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten und sichern • Persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge und Materialien für den Arbeitsablauf auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, pflegen, transportieren, lagern und be-reitstellen • Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Planungsabweichungen melden • Aufgaben im Team planen und abstimmen • Material- und Arbeitsaufwand kalkulieren und bewerten, erbrachte Leistungen erfas-sen • IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden • eigenen Qualifikationsbedarf feststellen und Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Be-triebsmittel (§4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) • mechanische Komponenten manuell und maschinell bearbeiten • Bauteile und Baugruppen montieren und demontieren • Kabel und Leitungen auswählen und zurichten sowie Bauteile, Baugruppen und Gerä-te mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§4 Absatz 2 Ab-schnitt A Nummer 2) • Messverfahren und Messgeräte auswählen • elektrische Größen messen, bewerten und berechnen • Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen • Steuerschaltungen analysieren • Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen • systematische Fehlersuche durchführen • Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen • Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer • Funktion prüfen und bewerten Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) • Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten • Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit und Drehfeld, beurteilen • Schutzarten und Schutzklassen von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen hin-sichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume beson-derer Art beurteilen • Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen erge-ben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten • Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prü-fen und bewerten • Einhaltung der Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen beurteilen • Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren • Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) • Hard- und Softwarekomponenten auswählen • Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren • IT-Systeme in Netzwerke einbinden • Tools und Testprogramme einsetzen Technische Auftragsanalyse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) • Auftragsanforderungen analysieren • vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen • Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaß-nahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen • Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgren-zung zu bauseitigen Leistungen festlegen • Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen • Änderungen planen und dokumentieren Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) • Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen • Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführen • Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen • Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrich-ten, befestigen und anschließen • Einschübe, Gehäuse, Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellen • Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen • Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen, Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen • Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen • Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließen • Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen • elektrische Anlagen errichten • Haupt- und Hilfsstromkreise sowie Kleinsteuerungen in Betrieb nehmen • Antriebssysteme in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellen • nichtelektrische Komponenten von Anlagen prüfen • Beleuchtungsanlagen montieren und installieren • Schutzeinrichtungen einstellen, deren Wirksamkeit prüfen und sicherstellen • Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen • Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren • Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder Systeme übergeben Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) • Anlagen und Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Ver-schleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen • Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen • Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme in-stand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen • Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren Prüfungsvorbereitung und Prüfungen • Wiederholung und Üben für Abschlussprüfungen Theorie und Praxis • Theoretische Abschlussprüfung • Praktische Abschlussprüfung 8 Wochen Betriebliches Praktikum im Praktikumsbetrieb • Praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten |
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