Umschulung zum/r Industrieelektriker/in

Datum 23.09.2024 bis 23.01.2026
Dauer 16 Monate
Unterrichtszeiten 08:00 - 15:20 Uhr
Kosten k. A.
Zielgruppe Personen, die den Beruf des Industrieelektrikers/der Industrieelektrikerin erlernen möchten und bereits eine Erstausbildung absolviert haben (oder eine ausreichende Berufserfahrung vorweisen können).
Unterrichtsform Vor-Ort-Vollzeit
Voraussetzung • angemessene Deutschkenntnisse • keine Rot-Grün-Schwäche/-Blindheit • persönliches Beratungsgespräch
Abschluss Berufsabschluss
Förderung Bildungsgutschein
Präsenzkurs Keine Angabe.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl k. A.
URL des Kurses Details beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
Ausbildungszentrum für Technik
Maulbronner Str. 26
75447 Sternenfels

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
k. A.Jak. A.Ja

 

Beschreibung
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1)

• Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendi-gung, erklären
• gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
• Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
• wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
• wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nummer 2)

• Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
• Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
• Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorga-nisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
• Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalver-tretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs.2 Abschnitt D Nr. 3

• Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnah-men zu ihrer Vermeidung ergreifen
• berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
• Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
• Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geren und Betriebsmitteln beachten
• Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
• mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
• für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialver-wendung nutzen
• Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zu-führen

Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5)

• Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten
• technische Unterlagen anwenden und auswerten
• Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
• Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielori-entiert führen sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen0
• Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Sprache an-wenden
• Dokumentation zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
• Skizzen erstellen
• Produktionstechnische Daten nutzen, Arbeitsergebnisse dokumentieren
• Kunden beraten, Leistungen und Produkte erklären und an den Kunden übergeben

Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 2 Ab-schnitt D Nummer 6)

• Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten und sichern
• Persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge und Materialien für den Arbeitsablauf auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, pflegen, transportieren, lagern und be-reitstellen
• Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Planungsabweichungen melden
• Aufgaben im Team planen und abstimmen
• Material- und Arbeitsaufwand kalkulieren und bewerten, erbrachte Leistungen erfas-sen
• IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
• eigenen Qualifikationsbedarf feststellen und Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen


Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Be-triebsmittel (§4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)

• mechanische Komponenten manuell und maschinell bearbeiten
• Bauteile und Baugruppen montieren und demontieren
• Kabel und Leitungen auswählen und zurichten sowie Bauteile, Baugruppen und Gerä-te mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden

Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§4 Absatz 2 Ab-schnitt A Nummer 2)

• Messverfahren und Messgeräte auswählen
• elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
• Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
• Steuerschaltungen analysieren
• Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
• systematische Fehlersuche durchführen
• Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
• Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer
• Funktion prüfen und bewerten

Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)

• Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
• Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit und Drehfeld, beurteilen
• Schutzarten und Schutzklassen von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen hin-sichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume beson-derer Art beurteilen
• Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen erge-ben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
• Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prü-fen und bewerten
• Einhaltung der Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen beurteilen
• Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
• Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen

Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)

• Hard- und Softwarekomponenten auswählen
• Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
• IT-Systeme in Netzwerke einbinden
• Tools und Testprogramme einsetzen


Technische Auftragsanalyse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)

• Auftragsanforderungen analysieren
• vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen
• Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaß-nahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen
• Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgren-zung zu bauseitigen Leistungen festlegen
• Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
• Änderungen planen und dokumentieren

Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)

• Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen
• Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführen
• Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen
• Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrich-ten, befestigen und anschließen
• Einschübe, Gehäuse, Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellen
• Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
• Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen, Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
• Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
• Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließen
• Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen
• elektrische Anlagen errichten
• Haupt- und Hilfsstromkreise sowie Kleinsteuerungen in Betrieb nehmen
• Antriebssysteme in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellen
• nichtelektrische Komponenten von Anlagen prüfen
• Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
• Schutzeinrichtungen einstellen, deren Wirksamkeit prüfen und sicherstellen
• Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen
• Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
• Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder Systeme übergeben

Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)

• Anlagen und Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Ver-schleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
• Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
• Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme in-stand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen
• Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren

Prüfungsvorbereitung und Prüfungen
• Wiederholung und Üben für Abschlussprüfungen Theorie und Praxis
• Theoretische Abschlussprüfung
• Praktische Abschlussprüfung

8 Wochen Betriebliches Praktikum im Praktikumsbetrieb

• Praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten

 

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