Umschulung zum/r Industriemechaniker/in

Datum 08.07.2024 bis 16.07.2026
Dauer 24 Monate
Unterrichtszeiten 08:00 - 15:20 Uhr
Kosten k. A.
Zielgruppe Personen, die folgenden Berufsabschluss erreichen möchten: Industriemechaniker/in
Unterrichtsform Vor-Ort-Vollzeit
Voraussetzung angemessene Deutschkenntnisse, persönliches Beratungsgespräch
Förderung Bildungsgutschein
Präsenzkurs Keine Angabe.
mind. Teilnehmerzahl keine Beschränkung
max. Teilnehmerzahl k. A.
URL des Kurses Details beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Nein.
Veranstaltungsort
 
Ausbildungszentrum für Technik
Maulbronner Str. 26
75447 Sternenfels

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
NeinJak. A.Ja

 

Beschreibung
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 11 Abs. 1 Nr. 1)
• Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
• gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
• Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
• wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
• wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 11 Abs. 1 Nr. 2)
• Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
• Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
• Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
• Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 11 Abs. 1 Nr. 3)
• Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
• berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
• Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
• Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

Umweltschutz (§ 11 Abs. 1 Nr. 4)
• Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
• für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
• Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 11 Abs. 1 Nr. 5)
• auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
• Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren
• Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren
• Vorschriften zum Datenschutz anwenden
• informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
• Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
• digitale Lernmedien nutzen
• die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
• betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen
• in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 6)
• technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden
sowie Skizzen anfertigen
• Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
• Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht
und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln
führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen
• Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe
in der Kommunikation anwenden
• Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen
oder Dateien entnehmen und verwenden
• Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentieren
und präsentieren
• Konflikte im Team lösen
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Abs. 1 Nr. 7)
• Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
• Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern,
prüfen, transportieren und bereitstellen
• Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher
und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
• Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung
anwenden
• betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
• Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
• im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von
Arbeitsvorgängen beitragen
• Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
• unterschiedliche Lerntechniken anwenden
• Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit
von Prüfmitteln feststellen
• Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
• Aufgaben im Team planen und durchführen
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8)
• Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und
Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
• Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 11 Abs. 1 Nr. 9)
• Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der
Werkzeuge sicherstellen
• Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten
und spannen
• Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren
herstellen
• Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
• Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen
Warten von Betriebsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 10)
• Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung
dokumentieren
• mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf
mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen oder
die Instandsetzung veranlassen
• Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen
Steuerungstechnik (§ 11 Abs. 1 Nr. 11)
• steuerungstechnische Unterlagen auswerten
• Steuerungstechnik anwenden
Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 11 Abs. 1 Nr. 12)
• Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren
Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen
Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen
• Transportgut absetzen, lagern und sichern
Kundenorientierung (§ 11 Abs. 1 Nr. 13)
• auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen,
prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten
• Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen

Berufsspezifische Fachqualifikation
Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 14)
• technische Unterlagen analysieren
• Montage- und Demontagepläne erstellen und anwenden
• Bauteile durch Kombination verschiedener Fertigungsverfahren
herstellen und anpassen
• Baugruppen und Bauteile lage- und funktionsgerecht montieren
• Baugruppen, Systeme oder Anlagen demontieren und kennzeichnen
• Baugruppen und Bauteile reinigen, pflegen und lagern
• Maschinen oder Fertigungssysteme umrüsten
Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 15)
• Störungen an Maschinen und Systemen unter Beachtung der
Schnittstellen feststellen und Fehler eingrenzen
• Störungs- und Fehlerursachen feststellen, die Möglichkeiten ihrer
Beseitigung beurteilen und die Instandsetzung oder Verbesserung
durchführen oder veranlassen
• Anlagen und Systeme inspizieren, Betriebsbereitschaft sicherstellen
• Funktionsfähigkeit von Maschinen und Systemen durch Steuern,
Regeln und Überwachen der Arbeitsbewegungen und deren Hilfsfunktionen sicherstellen oder verbessern
• Schutz- und Sicherheitseinrichtungen anwenden und deren
Funktion prüfen

Instandhalten von technischen Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 16)
• Maschinen und Systeme warten, inspizieren, instand setzen oder
verbessern
• Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
• Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durchführen und deren
Wirksamkeit sicherstellen
• Wartungs- und Inspektionspläne erstellen
Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik (§ 11 Abs. 1 Nr. 17)
• einschlägige Sicherheitsvorschriften über das Arbeiten an elektrischen
Systemen anwenden
• Schalt- und Funktionspläne verschiedener Systeme anwenden
• elektrische Baugruppen oder Komponenten mechanisch aufbauen
• mit Kleinspannung betriebene elektrische Baugruppen oder
Komponenten installieren und prüfen
• funktionsgerechten Ablauf von Steuerungen überprüfen, bei
Störungen Maßnahmen durchführen oder einleiten
Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet (§ 11 Abs. 1 Nr. 18)
• Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen
feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen
• Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten
und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante
• Vorgaben beachten
• Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer,
betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte
planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen,
Planungsunterlagen erstellen
• Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen
• Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit,
Umweltschutz und Terminvorgaben, durchführen
• betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich
anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen,
beseitigen und dokumentieren
• Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit
von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche
Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren
• Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren
• technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und
erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen
• Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf
beitragen
• Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen,
veranlassen
• Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten
und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung
von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Prüfungsvorbereitung
Betriebliches Praktikum

 

Schlagworte
umschulung, industriemechaniker

 

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