Vorbereitung auf die Externenprüfung Fachkraft Metalltechnik - Fachrichtung Zerspanungstechnik
Datum | 02.09.2024 bis 03.02.2025 |
Dauer | ca. 5 Monate |
Unterrichtszeiten | 08:00 - 15:20 Uhr |
Kosten | k. A. |
Zielgruppe | Personen, die den Beruf des Maschinen- und Anlagenführers bzw. der Maschinen- und An-lagenführerin erlernen möchten und bereits eine Erstausbildung absolviert haben (oder eine ausreichende Berufserfahrung vorweisen können). |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Voraussetzung | • angemessene Deutschkenntnisse • IHK-Zulassung zur Externenprüfung Fachkraft Metalltechnik • Im Vorfeld wird in einem Erstgespräch die Einschätzung des Wissensstandes durch eine fachkundige Person vorgenommen |
Abschluss | internes Zertifikat |
Förderung | Bildungsgutschein |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Ausbildungszentrum für Technik
Maulbronner Str. 26 75447 Sternenfels |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | Ja | k. A. | Ja |
Beschreibung |
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der Betriebsverfassung- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 3) • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz • Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen • Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie Maßnahmen einleiten • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden • Verhaltensweisen bei Bränden und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Umweltschutz (§ 3 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • Vermeidung von betriebsbedingter Umweltbelastungen • Geltende Regelungen des Umweltschutzes für den Ausbildungsbetrieb • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen • Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 5) • Arbeiten kundenorientiert durchführen • Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen • zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen • Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren • Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen • Korrekturmaßnahmen einleiten Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Nr. 5) • Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und auswerten • Daten und Dokumente auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren • technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden • Skizzen anfertigen • auftragsspezifische Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften auswerten und anwenden • Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen • Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen • Konflikte erkennen, zur Konfliktlösung beitragen Planen und Ausführen der Arbeit • Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten • Werkzeuge, Materialien und Hilfsmittel auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen • Aufgaben unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben planen und durchführen • Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden • betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen • unterschiedliche Lerntechniken anwenden • Lösungsvarianten prüfen und darstellen • im Arbeitsbereich eigenen Qualifikationsbedarf feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen • Aufgaben im Team absprechen und durchführen Herstellen von Bauteilen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) • Werk- und Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach unterscheiden, einsetzen und entsorgen • Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen • Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen • Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen • Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen Warten von Betriebsmitteln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) • Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten mit elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten • Betriebsmittel auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen und die Instandsetzung veranlassen • Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen • Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren Steuerungstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) • Regelungs- und Steuerungssysteme in ihrer Funktion unterscheiden • Steuerungstechnik anwenden • Regelungs- und Steuerungskomponenten überwachen • bei Störungen erste Maßnahmen einleiten Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) • Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge unter Berücksichtigung einschlägiger Vorschriften auswählen, anwenden oder deren Einsatz veranlassen • Transportgut absetzen, lagern und sichern Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) • Bauteile und Baugruppen identifizieren und unter Beachtung ihrer Funktion nach technischen Unterlagen zur Montage und Demontage prüfen und vorbereiten • Bauteile und Baugruppen nach technischen Unterlagen montieren und demontieren • lösbare Verbindungen, insbesondere Schraubverbindungen, unter Berücksichtigung der Montagerichtlinien herstellen • nichtlösbare Verbindungen, insbesondere durch Kleben, Nieten oder Schweißen, herstellen Planen von Fertigungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) • auftragsbezogene Unterlagen beschaffen und auf Vollständigkeit prüfen • Werkzeugmaschine nach Werkstückanforderung auswählen • Werkzeuge und Schneidstoffe unter Beachtung der Fertigungsverfahren, des zu bearbeitenden Werkstoffes, der Bearbeitungsstabilität und der Werkstückgeometrie festlegen • Fertigungsparameter in Abhängigkeit von Werkstück, Werkstoff, Werkzeug und Schneidstoff festlegen • CNC-Programme mit Standardwegbefehlen erstellen und optimieren Einrichten von Werkzeugmaschinen und Fertigungssystemen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) • Werkstückspannmittel vorbereiten, montieren und ausrichten • Werkzeugspannmittel vorbereiten und Werkzeuge spannen • Werkzeugkorrekturdaten ermitteln und abspeichern • Fertigungsparameter einstellen und eingeben • Einrichtungen für Hilfs- und Betriebsstoffe vorbereiten • Schutzeinrichtungen montieren und Funktionsfähigkeit überprüfen • Testlauf durchführen und beurteilen Herstellen von Werkstücken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 3) • Werkstücke unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen • Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren nach technischen Unterlagen unter Beachtung wirtschaftlicher Faktoren fertigen • Zerspanungsprozess unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften durchführen • Werkstücke übergeben und Fertigungstechniken erläutern Überwachen und Optimieren von Fertigungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4) • Fertigungsschritte überprüfen und optimieren • Fehler im Fertigungsablauf erkennen, Ursachen ermitteln, beheben und dokumentieren • maschinenbedingte Störungen beheben und Beseitigung veranlassen • Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren • Optimieren von auftragsbezogenen Unterlagen veranlassen Prüfungsvorbereitung und Prüfungen • Wiederholung und Üben für Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2 • Abschlussprüfung Teil 1 • Abschlussprüfung Teil 2 |
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