Gepr. Industriefachwirt*in IHK
Kurs-ID | 31019H |
Datum | 05.09.2024 bis 15.11.2025 |
Dauer | 630 Stunden |
Unterrichtszeiten | Sa. 08:00-14:00/15:30, Mo. 18:00-21:15, 14 tägig Do 18 - 21:15 Uhr, max.12 Blocktage/Jahr |
Kosten | 3.450,00 € |
Abschluss | Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in |
Förderung | Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
Dozent | IHK-Dozententeam |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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IHK-Zentrum für Weiterbildung
Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Zielsetzung: Dieser Lehrgang richtet sich an alle Industriekaufleute und/oder kaufmännische Mitarbeiter aus dem Industriebereich mit einschlägiger Berufserfahrung. Die Absolventen verstehen durch die breit angelegten Inhalte die Prozesse des Industriebetriebs und sind in der Lage, diese mitzugestalten sowie Führungsaufgaben auf der mittleren Ebene zu übernehmen. Als vielseitig qualifizierter Industriespezialist kann der Industriefachwirt in allen kaufmännischen Bereichen, wie z. B. Einkauf, Vertrieb, Marketing und Materialwirtschaft, anspruchsvolle Funktionen ausüben. Der Unterricht findet i.d.R. im Zentrum für Weiterbildung oder an Schulen in HN statt. Dieses Weiterbildungsangebot findet im Präsenzlernen statt. Vereinzelt werden Lerninhalte mittels Live Online Training (Webinar) gelehrt. Der Dozent wird dann die Lerninhalte interaktiv online vermitteln und ist jederzeit präsent. Inhalt: Wirtschaftsbezogene Qualifikation Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Markt, Preis und Wettbewerb, Gesamtrechnung - Konjunktur und Wirtschaftswachstum, Außenwirtschaft - Betriebliche Funktionen, Existenzgründung - Unternehmenszusammenschlüsse und Rechtsformen Rechnungswesen - Grundlegende Aspekte, Finanzbuchhaltung - Kosten- und Leistungsrechnung, Planungsrechnung Recht und Steuern - Rechtsordnung/Schuldverhältnisse/Handelsrecht - Gesellschaftsrecht/Wettbewerbsrecht/Arbeitsrecht - Steuerliche Bestimmungen Unternehmensführung - Betriebsorganisation - Personalführung, Personalentwicklung Handlungsspezifische Qualifikation Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen - Investitionsrechnung, Kostenrechnung, Controlling Produktionsprozesse - Produktionsplanung und -steuerung - Qualitätsmanagement, Umwelt- und Arbeitsschutz - Logistik, Lager- und Transportwesen - Materialwirtschaft, Beschaffung, Entsorgung Marketing und Vertrieb - Marketinginstrumente, Marketingmix - Vertriebsmanagement - Internationale, interkulturelle Kommunikation - Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Verbraucherschutz Wissens- und Transfermanagement im Unternehmen - Organisation, Personalentwicklung, Projektmanagement - Informations- und Wissensmanagement, Datenschutz Führung und Zusammenarbeit - Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation - Mitarbeitergespräche, Konfliktmanagement - Mitarbeiterförderung, Ausbildung - Moderation, Präsentationstechniken Teilnehmerkreis: Der Industriefachwirt besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" und der zweite Teil ist die "Handlungsspezifische Qualifikation". Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt. https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/industriefachwirt-gepruefter-industriefachwirtin-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1 An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Für die Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ): Eine erfolgreich abgeschlossene, dreijährige (kaufmännische/verwaltende) Berufsausbildung ODER Eine erfolgreich abgeschlossene, dreijährige (sonstige) Berufsausbildung und mindestens ein- bis zweijährige (kaufmännische/verwaltende) Berufspraxis ODER Eine mindestens dreijährige (kaufmännische/verwaltende) Berufspraxis Für die Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ): Erfüllte WQ-Voraussetzungen, geschriebene WQ-Prüfung und mindestens ein- bis zweijährige Berufspraxis (kaufmännisch/verwaltend) Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirts/ Geprüfter Industriefachwirtin aufweisen. Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. (2) der Verordnung folgende: § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses: (...) (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriefachwirt/zur Geprüften Industriefachwirtin um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größen und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung: 1. den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen, 2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen, 3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten, (...) Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten. |
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