Verantwortliche Person für Regulierungsvorschriften nach Art. 15 MDR.
Kurs-ID | 09524 |
veröffentlicht bis | 12.12.2024 |
Onlinekurs | Dieses Angebot findet digital statt. |
Termine | 13.12.2024 |
Zeitaufwand | 8 Stunden |
Kosten | 851,00 € |
Kostendetails | inkl. Teilnehmerunterlagen |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Ansprechpartner | Herr Stefan Zahradnik |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde-URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF |
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k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Lernen Sie Verantwortung und Aufgaben als PRRC kennen und nehmen Sie Ihre Funktion erfolgreich wahr. Die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR ist eine gesetzlich vorgeschriebene, zu benennende Person mit definierten Verantwortlichkeiten und Qualifikationsprofil, welche für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in Europa erforderlich ist. Die EU-Verordnung über Medizinprodukte 2017/745 (MDR), Artikel 15, fordert, dass jeder Hersteller von Medizinprodukten und jeder EU-Bevollmächtigte eine oder mehrere für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person(en) (PRRC - Person Responsible for Regulatory Compliance) benennt. Die Funktion der PRRC umfasst die Verantwortung für die regulatorische Konformität von Medizinprodukten mit der MDR. Daraus leitet sich die konkrete Verantwortung der verantwortlichen Person ab. Erfahren Sie in unserem Seminar, welche Verantwortung Sie für Medizinprodukte und Ihrer Organisation übernehmen. Inhalte - Regulatorische Anforderungen an die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC) gemäß Art. 15 MDR (inkl. Leitfaden MDCG 2019-7 rev.1) - Erforderliche Qualifikation und Erfahrung - Verfügbarkeit & Registrierung (EUDAMED) - Sonderregelungen für Kleinunternehmen - Schnittstelle zu weiteren Wirtschaftsakteuren - Verantwortungsbereiche der für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC) - Produktkonformität - Aktueller Stand der Technische Dokumentation und EU-Konformitätsbewertungserklärung - Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post Market Surveillance (PMS)) - Berichtspflichten (PMS-Berichte, Trending) - Erfüllung der Meldepflichten zur Vigilanz - Erklärungen für Prüfprodukte (für klinische Prüfungen) - Einbindung in das Qualitätsmanagement und die betriebliche Organisation Dieser Kurs findet im virtuellen Klassenzimmer mit Referent und anderen Teilnehmern statt. Wie ein Virtual Classroom funktioniert, welche technischen Voraussetzungen nötig sind und vieles mehr erfahren Sie hier: https://akademie.tuv.com/page/digital-learning#faq |
Schlagworte |
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sicherheitsbeauftragte, medizinrecht, medizintechnik, medizinproduktegesetz, medizinprodukteaufbereitung, medizinprodukteberater, medizinprodukte |