Verantwortliche Person für Regulierungsvorschriften nach Art. 15 MDR.

Kurs-ID 09524
Datum 17.05.2024
Dauer 1 Tag
Unterrichtszeiten 09:00 - 17:00 Uhr
Kosten 851,00 €
Zielgruppe Beschäftige aus der Medizinprodukteindustrie aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Technische Leitung, Sicherheitsbeauftragte nach § 30 MPG, Berater, Inverkehrbringer, EU-Bevollmächtigt
Bildungsart Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsform Vor-Ort-Vollzeit
Abschluss Teilnahmebescheinigung
Präsenzkurs Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl k. A.
URL des Kurses Details beim Anbieter
Anmelde URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Industriestr. 3
70565 Stuttgart

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
Neink. A.k. A.k. A.

 

Beschreibung
Lernen Sie Verantwortung und Aufgaben als PRRC kennen und nehmen Sie Ihre Funktion erfolgreich wahr.
Die EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR) 2017/745, Artikel 15 fordert, dass jeder Medizinproduktehersteller eine oder mehrere für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person(en) (PRRC - Person Responsible for Regulatory Compliance) benennt. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Aufgaben erfolgreich bewältigen und so Ihrer Verantwortung gerecht werden.

Inhalte
- Regulatorische Anforderungen an die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC) gemäß Art. 15 MDR
- Erforderliche Qualifikation und Erfahrung
- Sonderregelungen für Kleinunternehmen
- Schnittstelle zu weiteren Wirtschaftsakteuren
- Verantwortungsbereiche der für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC)
- Produktkonformität
- Aktueller Stand der Technische Dokumentation und EU-Konformitätsbewertungserklärung
- Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post Market Surveillance (PMS))
- Berichtspflichten (PMS-Berichte, Trending)
- Erfüllung der Meldepflichten zur Vigilanz
- Erklärungen für Prüfprodukte (für klinische Prüfungen)
- Einbindung in das Qualitätsmanagement und die betriebliche Organisation

 

Schlagworte
qualitaetsmanagement, qm, medizinrecht, medizintechnik, medizinproduktegesetz, medizinprodukteaufbereitung, medizinprodukteberater, medizinprodukte, klinische pruefung

 

Gelistet in folgenden Rubriken: