Beauftragte*r für Gewaltschutz
Diakonisches Institut für Soziale Berufe gGmbH – Reutlingen
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Kursbeschreibung
Gewaltschutzbeauftragte haben in Wohnbereichen und Werkstätten eine herausragende Stellung. Sie sorgen dafür, dass sich Menschen dort sicher und gut aufgehoben fühlen. Gewaltschutz ist eine Aufgabe mit großer Verantwortung. Diese setzt einiges Fachwissen voraus.
Grundlage sind die Gewaltschutzkonzepte nach den Sozial-Gesetzbüchern 8 (Kinder- und Jugendschutz) sowie 9 (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).
Beauftragte für Gewaltschutz nehmen eine zentrale Rolle innerhalb der Einrichtung ein. Sie beraten die Leitungsebene umfassend zu allen Fragen der Prävention und Intervention und stellen sicher, dass Mitarbeitende ihre Verantwortung im Bereich Gewaltschutz sowohl theoretisch als auch praktisch verinnerlichen. Als direkte Ansprechpartnerinnen für Bewohnerinnen sowie für Beschäftigte in der Werkstatt bieten sie vertrauensvolle Unterstützung und Orientierung.
Darüber hinaus fungieren sie als offiziell befugtes Bindeglied zwischen dem Träger und externen Stellen. In Situationen drohender oder akuter Konflikte können sie diese gezielt einbeziehen, um frühzeitig und wirksam zu intervenieren. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist das Netzwerken: Behörden, Ämter, Beratungsstellen bis hin zur Justiz müssen genau wissen, an wen sie sich in einer Krisensituation wenden können. So wird wertvolle Zeit gespart – zum Schutz der Betroffenen und zur Stabilisierung der Situation.
• Verständliche Gewaltschutzkonzepte erstellen und pflegen
• Sie kennen den Unterschied zwischen Prävention und Intervention und deren Umsetzung in der Praxis.
• Erkennen aller Arten von Gewalt, die Konflikte verursachen kann
• Vorbeugung von Gewalt
• Eigenständiges Handeln bei einem Vorfall von Gewalt
• Sie kennen Methoden, Gewalt zu stoppen und Konflikte zu bereinigen.
• Sie verhindern mit Neuerungen, dass sich Vorfälle wiederholen.
• Methoden um Mitarbeitende und Klientinnen zu schulen
• Konfliktvermeidung und friedfertiges Miteinander
• Gesetze und Vorschriften für richtiges Handeln
• Sie kennen die besonderen Herausforderungen, wenn Kinder und Jugendliche in der Einrichtung bzw. in den Wohnungen der Klientinnen leben.
• Sie wissen, welche strafrechtlichen Folgen ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden aber auch von Klientinnen haben kann.
Termine:
01. Abschnitt 11.11. – 12.11.2027
02. Abschnitt 24.01. – 25.01.2028
Grundlage sind die Gewaltschutzkonzepte nach den Sozial-Gesetzbüchern 8 (Kinder- und Jugendschutz) sowie 9 (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).
Beauftragte für Gewaltschutz nehmen eine zentrale Rolle innerhalb der Einrichtung ein. Sie beraten die Leitungsebene umfassend zu allen Fragen der Prävention und Intervention und stellen sicher, dass Mitarbeitende ihre Verantwortung im Bereich Gewaltschutz sowohl theoretisch als auch praktisch verinnerlichen. Als direkte Ansprechpartnerinnen für Bewohnerinnen sowie für Beschäftigte in der Werkstatt bieten sie vertrauensvolle Unterstützung und Orientierung.
Darüber hinaus fungieren sie als offiziell befugtes Bindeglied zwischen dem Träger und externen Stellen. In Situationen drohender oder akuter Konflikte können sie diese gezielt einbeziehen, um frühzeitig und wirksam zu intervenieren. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist das Netzwerken: Behörden, Ämter, Beratungsstellen bis hin zur Justiz müssen genau wissen, an wen sie sich in einer Krisensituation wenden können. So wird wertvolle Zeit gespart – zum Schutz der Betroffenen und zur Stabilisierung der Situation.
• Verständliche Gewaltschutzkonzepte erstellen und pflegen
• Sie kennen den Unterschied zwischen Prävention und Intervention und deren Umsetzung in der Praxis.
• Erkennen aller Arten von Gewalt, die Konflikte verursachen kann
• Vorbeugung von Gewalt
• Eigenständiges Handeln bei einem Vorfall von Gewalt
• Sie kennen Methoden, Gewalt zu stoppen und Konflikte zu bereinigen.
• Sie verhindern mit Neuerungen, dass sich Vorfälle wiederholen.
• Methoden um Mitarbeitende und Klientinnen zu schulen
• Konfliktvermeidung und friedfertiges Miteinander
• Gesetze und Vorschriften für richtiges Handeln
• Sie kennen die besonderen Herausforderungen, wenn Kinder und Jugendliche in der Einrichtung bzw. in den Wohnungen der Klientinnen leben.
• Sie wissen, welche strafrechtlichen Folgen ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden aber auch von Klientinnen haben kann.
Termine:
01. Abschnitt 11.11. – 12.11.2027
02. Abschnitt 24.01. – 25.01.2028
Kursinformationen
Tags
Dauer
4 Tage
Unterrichtszeiten
09:00 - 16:30 Uhr
Termin
11.11.2027 bis 25.01.2028
Kosten
900,00 €
Zielgruppe
Fachkräfte und Interessierte aus der Eingliederungshilfe
Bildungsart
Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsform
Präsenzunterricht
Präsenzkurs
Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt.
URL des Kurses
Anmelde URL des Kurses
spezielles Angebot für Dozenten
Nein.
Veranstaltungsort
Diakonisches Institut für Soziale Berufe, Fort- und Weiterbildung
Federnseestraße 3
72764 Reutlingen
Federnseestraße 3
72764 Reutlingen
Abendkurs
Nein
Bildungsgutschein
Nein
Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF
Nein
Barierrefreier Zugang
Ja
Gelistet in folgenden Rubriken: