Elektronische Rechnungsabwicklung mit ZUGFeRD und XRechnung
IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH
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Kursbeschreibung
Zielsetzung:
E-Rechnung rechtssicher umsetzen - jetzt Seminar buchen
Seit 2018 wurde zur Abrechnung mit öffentlichen Auftraggebern schrittweise die Verwendung der E-Rechnung in den Formaten ZUGFeRD bzw. XRechnung vorgeschrieben.
Voraussichtlich wird es spätestens zum 1.1.2028 die steuerrechtliche Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich geben. Damit sind dann dort nur noch die Formate ZUGFeRD und XRechnung zulässig. PDF- und Papierrechnung sind dann nicht mehr zulässig.
Damit besteht bei allen Unternehmen ein dringender Handlungsbedarf. Vor allem in den Unternehmensbereichen Rechnungswesen und IT muss rechtzeitig begonnen werden, die vorhandenen IT-Systeme, die aktuelle Datenqualität der Stammdaten sowie die Prozesse zu beurteilen und gegebenenfalls anzupassen.
In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen schnell und rechtssicher umsetzen und optimal für Ihr Unternehmen nutzen.
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen
- Steuerrecht
- Umsatzsteuergesetz
- GoBD
- E-Rechnungsverordnung
- Bund
- Länder
- Andere EU-Staaten und Rest der Welt
- Grundsätzliche Dokumentationspflichten
- Vom Papier zum Datensatz ("Ersetzendes Scannen")
- PDF/A
- ZUGFeRD
- XRechnung
- EDI und andere strukturierte Datensätze
- DMS und elektronischer Rechnungsworkflow
- Anbindung an vorhandene Systeme (FiBu / ERP)
- Erzeugung Elektronischer Rechnungen in unterschiedlichen Formaten:
- PDF/A
- ZUGFeRD
- XRechnung
- EDI und andere strukturierte Datensätze
- Formatvorgaben
- Vorgaben zu Ablauf und Dokumentation
- Weiterentwicklung der vorhandenen Systeme
- Einsatz neuer Module für die vorhandenen Systeme
- Auswahl neuer Systeme
- Auswahl der geeigneten Produkte und Dienstleister
Ablauf
Dieses Seminar findet zu 100% online statt. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Online-Unterricht erfüllen.
Bildungsurlaub
Für dieses Weiterbildungsangebot kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub beantragt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. In der Regel umfasst Bildungsurlaub bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr bei fortgezahltem Arbeitsentgelt. Bitte beachten Sie die geltenden Regularien und besprechen Sie diese sowie die betrieblichen Anforderungen im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber.
Teilnehmerkreis:
Verantwortliche und Mitarbeitende in den Bereichen Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Rechnungswesen, IT
Kursinformationen
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