Gepr. Bilanzbuchhalter IHK - Bachelor Professional
IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH
Aktionen
Kursbeschreibung
Zielsetzung:
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) - Finanzexpertise auf höchstem Niveau
Als spezialisierte Fachkraft im Rechnungswesen nimmt der Geprüfte Bilanzbuchhalter (IHK) eine zentrale Rolle in Unternehmen ein. Absolventinnen und Absolventen verbinden fundierte Kenntnisse aus Bilanzierung, Steuerrecht, Controlling und Kostenmanagement mit praxisnaher Finanzplanung und Analyse. Damit eröffnen sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten in nahezu allen Branchen - vom Mittelstand bis zu internationalen Konzernen.
Sie übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben in der Buchhaltung, im Finanz- und Rechnungswesen oder im Controlling und schaffen die Grundlage für den Aufstieg in Positionen des mittleren und oberen Managements. So eröffnen sich attraktive Perspektiven für berufliches Wachstum und persönliche Weiterentwicklung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Anerkannter IHK-Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
- Fundiertes Fachwissen im Rechnungswesen und Controlling, das branchenübergreifend gefragt ist
- Fördert die Fähigkeit, theoretisches Wissen praxisnah in Buchhaltung, Bilanzierung und Finanzplanung umzusetzen
- Ermöglicht den Aufstieg in verantwortungsvolle Positionen im mittleren Management (z. B. Leiter Rechnungswesen, Finanzcontroller)
- Verbesserte Karriere- und Verdienstmöglichkeiten durch anerkannte Qualifikation
- Eröffnet den Weg zum Betriebswirt (IHK) oder zu weiterführenden Studiengängen im Finanz- und Rechnungswesen
Der Lehrgang richtet sich an kaufmännisch ausgebildete Fachkräfte, z. B. Industriekaufleute, Bürokaufleute, Steuerfachangestellte oder Buchhalter, die ihre Kenntnisse im Finanzwesen vertiefen und Führungsverantwortung übernehmen möchten. Auch berufserfahrene Quereinsteiger mit fundierter Praxis im Rechnungswesen, die komplexe Buchhaltungsprozesse steuern und Finanzabteilungen koordinieren möchten, sind angesprochen.
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Starten Sie Ihre Weiterbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter (IHK).
Profitieren Sie von staatlicher Förderung und praxisnaher Qualifikation.
Organisatorisches
Damit Ihr Platz im Kurs gesichert ist, empfehlen wir eine Anmeldung spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn.
Jetzt anmelden und den nächsten Karriereschritt zum Geprüften Bilanzbuchhalter (IHK) gehen!
Inhalt:
Der Lehrgang bereitet auf das Bestehen der bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfung für den Abschluss"Geprüfter Bilanzbuchhalter/
Geprüfte Bilanzbuchhalterin" vor und deckt hierfür alle Themenfelder der Prüfung ab:
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Nachweis, nach deutschem Recht eine ordnungsgemäße Buchführung durchzuführen, den Jahresabschluss zu erstellen und die wesentlichen Regelungen des internationalen Bilanzrechts nach den International Financial Reporting Standards darzustellen
- Erlangen der Fähigkeit, die Zusammenhänge in der Rechnungslegung zu erkennen sowie Jahresabschlüsse für unternehmerische Zwecke zu analysieren und zu interpretieren
- Fähigkeit, betriebliche Sachverhalte steuerlich zu bearbeiten
- Fähigkeit, die Methoden und Instrumente der Finanzierung und der Investitionsrechnungen zu beherrschen
- Verständnis der Bedeutung der betrieblichen Finanzwirtschaft als Erfolgsfaktor der Unternehmensführung in nationalen und internationalen Märkten
- Erstellen und Einsetzen der Planungsrechnungen im Rahmen der Finanz- und Investitionsplanung
- Fähigkeit, die Kosten- und Leistungsrechnung zur Steuerung betrieblicher Prozesse, zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen sowie zu Bilanzierungszwecken einzusetzen
- Darstellen der Zusammenhänge zwischen Buchführung, Bilanzierung Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling
- Erlangen der Fähigkeit, die Risiken in der Unternehmung zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen
- Fähigkeit, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern sowie Kunden zu kommunizieren und zu kooperieren
- Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagement situationsgerecht einzusetzen, ethische Grundsätze zu berücksichtigen und Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen und der Unternehmensziele zu führen und zu motivieren
Abschlussbeschreibung
Teilnehmerkreis:
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung und zum Antrag auf Zulassung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Besuch eines Lehrgangs keine Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Weiterbildungsprüfung ist. Umgekehrt begründet die Teilnahme an einem Lehrgang keinen Anspruch auf eine Prüfungszulassung.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, bereits vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme bei der IHK einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. So können Sie frühzeitig sicherstellen, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung bei derjenigen IHK gestellt werden muss, bei der Sie auch die Prüfung ablegen möchten, vorausgesetzt, diese Kammer bietet die entsprechende Prüfung an. Die Prüfung kann bei der Industrie und Handelskammer Ihres Wohnorts, des Sitzes Ihres Arbeitgebers oder des Sitzes Ihres Bildungsträgers abgelegt werden. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer zuständigen Kammer. Weitere Informationen dazu sowie den Zulassungsantrag bei der IHK Heilbronn-Franken finden Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/produktmarken/bildung/pruefung/informati....
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zulassungs- und Prüfungsgebühren je nach IHK variieren. Informationen zu den jeweils gültigen Gebühren erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Industrie und Handelskammer. Die Gebühren der IHK Heilbronn-Franken können Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/servicemarken/ueber-uns/beitraege-gebueh... einsehen.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einerhttps://www.bmftr.bund.de/DE/Ministerium/Fortbildungsordnungen/fortbildungsordnungen_node.html%7C festgelegt.
An der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
- einen der folgenden Abschlüsse:
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau
- einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ohne Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist
- Die Berufspraxis muss in dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben sein