Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/-r"
Studien-Institut Rhein-Neckar gGmbH
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Kursbeschreibung
Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar führt Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (zugleich Angestelltenprüfung I) im anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ durch.
Der Lehrgang umfasst ca. 400 Unterrichtseinheiten. Der Unterricht findet montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt (Änderungen vorbehalten!).
Termine:
Dauer: 31. August bis 27. November 2026
Schriftliche Prüfung: 02. und 04. Dezember 2026
Praktische Prüfung: Februar 2027
Zum Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungsabschlussprüfung können vom Regierungspräsidiums Karlsruhe zugelassen werden:
1. Auszubildende für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten, deren Ausbildung vertragsmäßig nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet, die an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen haben und die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise geführt haben. (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 + 2 der Prüfungsordnung über die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (vom 01. November 2007)).
2. Bewerberinnen, die die Ausbildungsabschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r abgelegt und die Prüfung nicht bestanden hatten.
3. Auszubildende können vorzeitig zur Ausbildungsabschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (§ 11 Abs. 1 PrO). Die Zulassungsvoraussetzungen hierfür sind in den am 19. Mai 1999 in Kraft getretenen Richtlinien des Regierungspräsidiums Karlsruhe für die vorzeitige Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung geregelt.
4. Menschen mit Behinderung sind zur Abschlussprüfung auch zugelassen, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 PrO nicht vorliegen (§ 8 Abs. 2 PrO).
Zum Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungsabschlussprüfung zum/r Verwaltungsfach-angestellten (Externenprüfung) können vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassen werden:
Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (BBiG § 45, siehe auch PrO § 11 Abs. 2).
Bei Fragen zur Zulassung können Sie sich gerne an Frau Löschinger vom Regierungspräsidium Karlsruhe unter Tel. 0721 926-3460 oder Lea.Loeschinger@rpk.bwl.de wenden.
Lehrgangsgebühr:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 2.360,- EUR pro Teilnehmerin (einschl. Lehrmaterial). Die Kosten für Lernmittel wie z. B. für die VSV Baden-Württemberg sind nicht beinhaltet.
Vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie die Rechnung. Diese ist mit Lehrgangsbeginn fällig.
Organisatorisches:
Der Unterricht findet als Präsenzunterricht in den Räumen der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar statt.
Seit 1997 ist vom RP Karlsruhe als Hilfsmittel die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in
Baden-Württemberg (VSV- Boorberg-Verlag – Loseblattsammlung) zugelassen. Die VSV wird von den Teilnehmerinnen in aktueller Fassung für den Unterricht und die Prüfungen benötigt. Sie tragen selbst die Verantwortung, dass ihre VSV im Unterricht zur Verfügung steht.
Als moderner Bildungsdienstleister bieten wir in der vhs-cloud (Deutscher Volkshochschul-Verband) eine Lehr- und Lernplattform an. Dort stehen den Teilnehmerinnen alle erforderlichen Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung.
Die Anmeldungen müssen, sowohl beim Regierungspräsidium Karlsruhe, als auch bei der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar, Frau Birgit Späth, U 1, 16 – 19, 68161 Mannheim (b.spaeth@studieninstitut-rn.de) bis spätestens 15. Juni 2026 erfolgen.
Das Anmeldeformular für die Verwaltungsschule Rhein-Neckar finden Sie auf unserer Website: https://studieninstitut-rhein-neckar.de/vorbereitungslehrgang-verwaltungsfach...
Falls Ihre Fragen nicht durch die FAQ beantwortet wurden, können Sie gerne auch Frau Späth unter Tel: 0621 1076-303 oder b.spaeth@studieninstitut-rn.de kontaktieren.
Kursinformationen
U 1, 16-19
68161 Mannheim, Universitätsstadt