Gepr. Technischer Fachwirt IHK
IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH
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Kursbeschreibung
Zielsetzung:
Warum der Lehrgang "Geprüfter Technischer Fachwirt" die ideale Weiterbildung ist
Der Lehrgang "Geprüfter Technischer Fachwirt" ist die ideale Weiterbildung für Fachkräfte, die ihre Karriere sowohl im technischen als auch im kaufmännischen Bereich voranbringen möchten. Die Zielsetzung besteht darin, dass Teilnehmende ihr vorhandenes Wissen praxisnah erweitern, technische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen verbinden und gezielt auf neue Führungs- und Schnittstellenaufgaben vorbereitet werden.
Mit dem Lehrgang sollen insbesondere kaufmännische und technische Mitarbeitende angesprochen werden, die anspruchsvolle Aufgaben im technischen Einkauf, Vertrieb, in der Logistik, Warenwirtschaft oder im Qualitätsmanagement übernehmen wollen.
Inhalt:
Teil 1: Technische Qualifikationen
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
Werkstofftechnologie und Technische Kommunikation
Fertigungs- und Betriebstechnik
- Steuerungstechnik
- CAD/CAM-Techniken
- Automatisierungssysteme
- Instandhaltung
- Fördertechnik
- Fertigungstechnik
Teil 2: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft
Unternehmensführung
Rechnungswesen
- Industrielles Rechnungswesen/Controlling
Recht und Steuern
- Recht
- Steuern
Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikationen
Absatzwirtschaft
Materialwirtschaft
Produktionswirtschaft
- Produktionsplanung
- Produktionsprogrammplanung
- Produktionssteuerung
- Produktionsüberwachung
- Arbeitsvorbereitung
Führung und Zusammenarbeit
Qualitätsmanagement, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Abschlussbeschreibung
Finanzielle Förderung
Dieser Lehrgang ist über das Aufstiegs-BAföG förderfähig. Weitere Informationen dazu finden Sie https://ihk-weiterbildung.de/bildungsangebote/lehrgaenge-mit-ihk-pruefung/finanzielle-foerderung-der-weiterbildung/.
Darüber hinaus ist der Lehrgang AZAV-zertifiziert und kann daher über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. Diese Förderung richtet sich an arbeitsuchende Personen oder Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, und ermöglicht die Teilnahme an einer passenden Weiterbildung, um berufliche Chancen nachhaltig zu verbessern.
Weiterbildungsformat
Vollzeitmaßnahmen finden in der Regel tagsüber von Montag bis Freitag statt.
Wichtig: Für die Zulassung zur Prüfung im Rahmen von Vollzeitmaßnahmen muss die erforderliche Berufspraxis bereits vor Beginn des Lehrgangs vollständig erfüllt sein. Die Dauer der notwendigen Berufserfahrung kann je nach angestrebtem Profil variieren - in der Regel beträgt sie mindestens ein bis zwei Jahre. Bitte prüfen Sie die konkreten Zulassungsvoraussetzungen für Ihr Profil, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
Technische Voraussetzungen
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 oder
- macOS 11 oder
- Android 10 oder
- iOS 11 oder
- iPadOS 13
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam
- Internetzugang mit mind.
- 2 Mbps im Download und
- 1 Mbps im Upload
Ablauf
Unsere Präsenzlehrgänge beinhalten einzelne Unterrichtseinheiten im Rahmen von Live-Online-Trainings. Die Dozenten vermitteln die Inhalte interaktiv und stehen durchgängig als Ansprechpersonen zur Verfügung. In besonderen Ausnahmefällen behalten wir uns vor, den Online-Anteil entsprechend anzupassen.
Teilnehmerkreis:
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung und zum Antrag auf Zulassung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Besuch eines Lehrgangs keine Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Weiterbildungsprüfung ist. Umgekehrt begründet die Teilnahme an einem Lehrgang keinen Anspruch auf eine Prüfungszulassung.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, bereits vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme bei der IHK einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. So können Sie frühzeitig sicherstellen, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung bei derjenigen IHK gestellt werden muss, bei der Sie auch die Prüfung ablegen möchten, vorausgesetzt, diese Kammer bietet die entsprechende Prüfung an. Die Prüfung kann bei der Industrie und Handelskammer Ihres Wohnorts, des Sitzes Ihres Arbeitgebers oder des Sitzes Ihres Bildungsträgers abgelegt werden. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer zuständigen Kammer. Weitere Informationen dazu sowie den Zulassungsantrag bei der IHK Heilbronn-Franken finden Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/produktmarken/bildung/pruefung/informationen-zur-pruefung-in-der-weiterbildung/fortbildungs-infocenter-6456702?shortUrl=%2Ffbi.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zulassungs- und Prüfungsgebühren je nach IHK variieren. Informationen zu den jeweils gültigen Gebühren erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Industrie und Handelskammer. Die Gebühren der IHK Heilbronn-Franken können Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/servicemarken/ueber-uns/beitraege-gebuehren/gebuehrenordnung-und-gebuehrentarif-4721694 einsehen.
Der Gepr. Technische Fachwirt besteht aus drei Abschnitten. Der erste Abschnitt sind die "Technischen Qualifikationen", der zweite Abschnitt die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" und der dritte ABschnitt sind die "Handlungsspezifischen Qualifikationen". Die Zulassungsvoraussetzung wird in einerhttps://www.bmftr.bund.de/DE/Bildung/Weiterbildung/BeruflicheWeiterbildung/Fortbildungsordnung/fortbildungsordnung_node.html festgelegt.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Technischen Qualifikationen" (TQ) und die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" (WQ) ist zugelassen wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
ODER
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännische oder gewerblich-technischen Bereich
ODER
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifischen Qualifikationen" (HQ) ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen"
innerhalb der letzten fünf Jahre, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes aufweisen.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende:
§ 1 (3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betriebl. Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung", "Entwicklung/Konstruktion" und "Betriebserhaltung/Produktion" insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
1. Produktionsabläufe überwachen, über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen. Sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten,
2. die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten, rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und beteiligte betriebl. Bereiche informieren; in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren. Die Mitarbeiter zu selbstständigen, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen, die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
https://heilbronn.ihk.de/produktmarken/bildung/weiterbildung/weiterbildungsprofile-a-z/technische-r-fachwirt-in-4760322
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Kursinformationen
Ferdinand-Braun-Str. 20
74074 Heilbronn