Zentrale Zollabwicklung - Chancen für Ihre Zollprozesse in Europa

IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH

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Kursbeschreibung

Zielsetzung:
Zentrale Zollabwicklung: Bewilligung, Umsetzung, Vorteile
Sie möchten europaweit Ihr Zoll-Know-How an einem Standort bündeln und Ihre Zollabwicklung mitgliedstaatenübergreifend über ATLAS steuern? Sie wollen in diesem Zuge einheitliche Zollprozesse etablieren? So geht die Zentrale Zollabwicklung, wenn der Ort der Gestellung der Ware nicht identisch mit dem Ort der Abgabe der Zollanmeldung ist.

Kernidee der zentralen Zollabwicklung ist, dass das Unternehmen nur noch mit einer Zollstelle, der "überwachenden Zollstelle" kommuniziert. Diese stimmt alles Weitere mit den übrigen Zollstellen ab, z.B. mit der Ausfuhrzollstelle am Gestellungsort und der Ausgangszollstelle an der Grenze. Lernen Sie, welche Chancen in einer Zentralen Zollabwicklung liegen und wie Sie Ihre Bewilligung für genehmigungs- und lizenzfreie Waren nutzen können.
Die Bewilligung für die Zentrale Zollabwicklung ist für international agierende Unternehmen von Bedeutung, die ihre Kunden nicht nur von ihrem deutschen Geschäftssitz aus beliefern, sondern auch von Betriebsstätten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Neben Ausfuhrmeldungen sowie Meldungen in den Besonderen Verfahren lassen sich auch Importe im deutschen ATLAS-System anmelden.

Wichtig: Das Verfahren ist nicht auf gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen beschränkt, sondern kann auch durch Subunternehmer, Speditionen, Verlader, Kommissionslager in anderen EU-Mitgliedsstaat abgewickelt werden.

Key Learnings
- Funktionsweise der zentralen Zollabwicklung
- Einzige Bewilligung für vereinfachte Verfahren
- Integration von Ausfuhr- und Importmeldungen in ATLAS
- Kooperation mit Subunternehmern und Speditionen

Ihr Nutzen
- Erfahrener Dozent
- Intensiver Austausch in kleiner Gruppe
- Direkte Unterstützung für Ihre tägliche Arbeit
- Networking mit Fachkollegen aus der Branche
- Aktuelle Informationen

Jetzt anmelden und Zollprozesse europaweit optimieren!





Inhalt:
- Voraussetzung für die Zentrale Zollabwicklung: AEO-C und Bewilligung zum Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung gem. Art. 166 UZK (früher Zugelassener Ausführer)
- Antrag für die Zentrale Zollabwicklung gem. Art. 179 UZK und Antragsverfahren
- Zentrale Zollabwicklung mit genehmigungs- und lizenzfreien Waren
- Extrastat / Statistische Erhebungen in Europa
- Bewilligungen für eine mitgliedstaatenübergreifende Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) und Einfuhr (CCI)
- Best Practice



Teilnehmerkreis:
Dieses Seminar richtet sich an:
- Leiter und Mitarbeiter im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich
- Logistik- und Supply-Chain-Manager
- Spediteure und Dienstleister mit EU-weiten Prozessen

Kursinformationen

Kurs-ID
AWF 26_05
Dauer
4 Stunden
Unterrichtszeiten
09:00 - 12:30 Uhr
Termin
18.06.2026
Kosten
195,00 €
Förderung
Veranstaltungsort
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