Lebensmittelhygieneverordnung nach § 4
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
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Kursbeschreibung
Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. So sind beispielsweise Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln auf Verlangen der Behörden nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter vor. Lebensmittelhygiene ist kein notwendiges Übel, sondern die Basis jedes Unternehmens, das mit Lebensmitteln zu tun hat. Gerade beim starken Wettbewerb im Gaststättengewerbe sind sichere Lebensmittel entscheidend. Ein Betrieb der einmal in Verruf gekommen ist, wird sein Ansehen nur schwer wieder aufbauen können. Lebensmittelhygiene ist daher die Voraussetzung für zufriedene Kunden und geschäftlichen Erfolg. In der Schulung werden die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfahrene Lebensmittelkontrolleure kompakt und praxisnah vermittelt.</br>Rechtliche Grundlagen der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelhygiene-VO * Lebensmittelrecht/neue europäische und nationale Gesetzgebung; Schwerpunktaufgaben eines HACCP-Konzepts * Kontrolle der Prozessbereiche/Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation * Unterweisung in Lebensmittelmikrobiologie und Lebensmittelhygiene * Grundkenntnisse in Lebensmittelmikrobiologie * Wachstumsvoraussetzungen für Mikroorganismen * mikrobiologische Gefährdung des Produktes * Gefährdung durch Schädlingsbefall/weitere Gefährdungen * Spezielle Unterweisungen in Hygiene, bezogen auf den Arbeitsplatz * Raum- und Anlagenhygiene * Rohstoff-, Lager- und Transporthygiene * Verarbeitungs- und Produkthygiene * Personalhygiene/ Entsorgungshygiene * Voraussetzungen und Maßnahmen der Eigenkontrollmaßnahmen * betriebliche Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit * Dokumentation
Kursinformationen
Albert-Schweitzer-Str. 7
78052 Villingen-Schwenningen