Hydraulischer Abgleich - Verfahren B
Weiterbildungszentrum für innovative Energietechnologien (WBZU) der Handwerkskammer Ulm
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Kursbeschreibung
Seit dem 01.01.2023 ist der hydraulische Abgleich gemäß Verfahren B für jede BEG-Förderung (BAFA-Zuschuss von 15 % bei Heizungsoptimierung, KfW-Zuschuss bis zu 70 % für neue Wärmeerzeuger wie Wärmepumpe oder Pelletkessel sowie KfW-Kredit für Sanierung oder Neubau Effizienzhaus) verpflichtend. Dieser Kurs bietet Ihnen das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Seit dem 01.10.2024 müssen Eigentümer von Gebäuden ab 6 Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich nach dem Verfahren B durchführen lassen, ganz gleich, welcher Wärmeerzeuger eingebaut ist. Wird der Abgleich nicht durchgeführt, drohen Bußgelder gemäß neuem Gebäudeenergiegesetz - GEG § 60 c - vom 01.01.2024.
Die DIN EN 14336 gilt für neue und bestehende Anlagen bei wesentlichen Änderungen wie z.B. dem Tausch des Wärmeerzeugers. Für die fachgerechte Installation ist nach dem Spülen der Heizungsanlage ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben.
Ihr Vorteil
• Alle Inhalte des Aufbaukurses erfüllen die Anforderungen des DENA-Weiterbildungskatalogs.
• Als Nachweis bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Weiterbildungscode für die Anerkennung durch die DENA.
• Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 16 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 16 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 16 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
• In den Kursgebühren sind alle für eine erfolgreiche Teilnahme notwendigen Leistungen sowie die Verpflegung enthalten.
Kursinhalte
1. Grundlage Raumheizlast
2. Hydraulischer Abgleich „zu Fuß“
3. Hydraulischer Abgleich per Software
Für weitere Details besuchen Sie gerne unsere Homepage.
Kursinformationen
Helmholtzstraße 6
89081 Ulm (Donau) - Eselsberg