Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 sowie Evakuierungshelfer nach §10ArbSchG
Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen (BBT)
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Kursbeschreibung
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen umfassenden Schutz seiner Beschäftigten sicherzustellen. So ist gemäß ASR A2.2 eine ausreichende Zahl von Beschäftigten mit der Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Weiter sind gemäß §10 ArbSchG qualifizierte Mitarbeitende zur Unterstützung bei Räumungen zu benennen.
Diese Brandschutz- und Evakuierungshelfer stellen somit einen entscheidenden Baustein Ihres betrieblichen Brandschutzes dar, weshalb Sie deren Ausbildung nicht dem Zufall überlassen sollten. Profitieren Sie daher von der langjährigen Erfahrung unseres Experten, der Ihre Mitarbeitende u.a. gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-023 in Theorie und Praxis umfassend für die Sicherheit Ihres Unternehmens schult.
Inhalt:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Evakuierung
- Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Praktische Erläuterungen und Löschübungen am Löschtrainer
Voraussetzungen:
keine
Kursinformationen
Max-Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen