Vorbereitung auf die Externenprüfung für Metallberufe
Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen (BBT)
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Kursbeschreibung
Die Betriebe in Handwerk und Industrie benötigen heute in der Regel qualifizierte Fachkräfte mit einem anerkannten Berufsabschluss. Die BBT bietet deshalb un- und angelernten Arbeitskräften aus Handwerks- und Industriebetrieben die Möglichkeit, sich in einem berufsbegleitenden Lehrgang auf die Facharbeiter/innen-Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg vorzubereiten und noch einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen. Dieser Abschluss hilft, die Position im Betrieb zu festigen bzw. sich neue berufliche Perspektiven zu erarbeiten.
Im Lehrgang werden die gemäß Berufsbild für die Prüfung erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermittelt und die bereits vorhandenen praktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell ergänzt und erweitert.
Inhalt:
Fachtheoretischer Teil (ca. 510 UE) - Lernen des Lernens - Fach-Technologie (Allg. Arbeitskunde, Werkstoffkunde, Fachkunde) - Technische Mathematik - Technische Kommunikation (Arbeitsplanung und Fachzeichnen) - Wirtschafts- und Sozialkunde
Fachpraktischer Teil (ca. 380 UE) - Fachpraxis (manuelle und maschinelle Arbeiten an Werkbänken und Werkzeugmaschinen) im jeweiligen Tätigkeitsfeld - Regelungs- und Steuerungstechnik (Theorie, Pneumatik, Hydraulik) - CNC-Technik (Theorie, Praxis CNC-Drehen und Fräsen)
Voraussetzung
Gesetzliche Grundlage
Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Zulassungsvoraussetzungen
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erhalten, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.
Dauer der Berufstätigkeit
Bei einer Regelausbildungsdauer von 2 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die IHK nimmt eine Einzelprüfung vor.
Abschluss
Facharbeiter/innen-Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der IHK-Schwarzwald-Baar-Heuberg
Hinweis
Der Lehrgang ist nach AZAV geprüft, daher ist eine Förderung über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter möglich.
Kursinformationen
Max-Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen