Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Camphill Ausbildungen gGmbH
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Kursbeschreibung
Dieser Kurs ist zertifiziert nach AZAV und kann nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden.
Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung wirken mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung berufsbildender, lernförderlicher und arbeitspädagogischer Maßnahmen für Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung auf das Arbeitsleben vorzubereiten, zu begleiten und eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Es gilt, Arbeitssituationen individuell anzupassen und weiterzuentwickeln.
Ausbildungsinhalte:
Durch die Fortbildung sollen über die im Ausbildungsberuf erworbenen Fähigkeiten hinaus folgende Schlüsselqualifikationen erlangt werden.
- Arbeits- und sonderpädagogische Kompetenzen, wie z.B. Ausbildungsplanung und Umsetzung
- Organisation von Einzel- und Gruppenarbeitsprozessen
- Kommunikative Kompetenzen, wie z.B. Gesprächsführung, Feedback-Kultur, Zuhören können
- Soziale Kompetenzen, wie z.B. Konflikt- und Problemlösungsverhalten, Teamfähigkeit, Führungstechniken
- Technische und organisatorische Kompetenzen, wie z.B. fachspezifisches Wissen, technisches Verständnis, sicherheitstechnisches und arbeitsmedizinische Kompetenzen
Die Ausbildungsverantwortlichen legen Wert darauf, dass neben den erforderlichen Kenntnissen und Kompetenzen auch Anregungen zur persönlichen Weiterentwicklung der Teilnehmenden gegeben werden und anthroposophische Grundlagenkenntnisse mit vermittelt werden.
Zugangsvoraussetzungen:
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz
oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran
anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines
Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen landesrechtlich
geregelten Beruf im Gesundheits— und Sozialwesen und eine sich daran anschließende
mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
• ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran
anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
• eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits— und Berufsförderung haben.
Kursinformationen
Lippertsreuter Straße 14 a
88699 Frickingen (Baden)