Aufstiegs-BAföG
Die verbesserten Förderkonditionen des „Aufstiegs-BAföG“, die im August 2020 in Kraft getretenen sind, wirken: Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger in Baden-Württemberg ist 2021 um 4,7 Prozent auf 30.493 angestiegen. „Wir können immer mehr Menschen durch das Aufstiegs-BAföG bei ihrer Qualifizierung unterstützen und animieren, ihre beruflichen Chancen zu nutzen und sich weiterzubilden. Die berufliche Bildung ist ein zentraler Erfolgsfaktor der baden-württembergischen Wirtschaft. Durch sie stehen den Betrieben hochqualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, die zukünftig mehr denn je benötigt werden“, erklärte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Das Aufstiegs-BAföG leiste einen ganz entscheidenden Beitrag zur Attraktivität der beruflichen Bildung, so die Ministerin weiter. „Die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet beste Chancen für vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Jede und Jeder hat so die Möglichkeit, auch ohne Studium Karriere zu machen. Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit oder einen Aufstieg innerhalb eines Unternehmens. Und die höherqualifizierende Berufsbildung steht für die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung, die wir nicht nur einfordern, sondern auch leben“, so die Ministerin weiter.
Durch stark erhöhte Zuschüsse sowie mehr geförderte Personen ist die Fördersumme des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg von 15,1 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 25,8 Millionen Euro im Jahr 2021 deutlich angestiegen. Die Verbesserungen wirken sich auf die individuellen Förderbeträge aus: Während der nicht zurückzahlbare Zuschuss 2020 noch durchschnittlich 2.593 Euro betrug, lag er 2021 bei durchschnittlich 3.920 Euro. Mit dem Aufstiegs-BAföG fördern Bund und Land berufliche Aufstiegsfortbildungen zu Meisterin und Meister, Fachwirtin und Fachwirt sowie vielen weiteren Abschlüssen. Die häufigsten davon waren im Jahr 2021 Erzieher/-in, Wirtschaftsfachwirt/-in, Industriemeister/-in Metall und Maschinentechniker/-in.
Weitere Informationen
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch Aufstiegs-BAföG genannt) werden Menschen, die an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen, finanziell unterstützt. Insgesamt können über 700 Fortbildungsabschlüsse über das AFBG gefördert werden – sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend in Teilzeit. Das Geld wird zum Teil als Zuschuss, zum Teil als zinsgünstiges Darlehen der KfW ausgezahlt. Die Kosten werden zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent vom Land Baden-Württemberg getragen. Die Gesamtfördersumme betrug 2021 rund 117,7 Millionen Euro.
Zum 1. August 2020 wurde das AFBG novelliert und die Förderkonditionen dabei deutlich verbessert. Der Unterhaltsbeitrag, den Teilnehmende in Vollzeitmaßnahmen erhalten, wurde von 50 Prozent zu einem vollständigen Zuschuss ausgebaut. Die Förderung der Kosten für Lehrgänge und Prüfungen wurde von 40 auf 50 Prozent erhöht. Für die restlichen Maßnahmenkosten kann bei Bedarf ein Darlehen in Anspruch genommen werden, von welchem bei Bestehen der Weiterbildungsmaßnahme die Hälfte erlassen wird. Somit ergibt sich bei erfolgreichem Abschluss eine Förderung von 75 Prozent. Im Falle einer Existenzgründung oder Betriebsüberahme im Anschluss an die Fortbildung wird die andere Hälfte der Darlehensschuld ebenfalls erlassen, so dass ein vollständiger Erlass möglich ist.
Quelle: baden-wuerttemberg.de