Weiterbildung 4.0
Lebenslanges Arbeiten und Lernen prägen einschlägige berufspolitische Diskussionen. Die Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten und Weiterbildungsformaten ist entsprechend groß. Aus Arbeitnehmersicht sind die betrieblichen Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten signifikante Entscheidungskriterien bei der Wahl des Arbeitgebers.
Eine exakte juristische Definition des Begriffs „Weiterbildung“ existiert jedoch nicht; gleichwohl kann man hierunter jegliche Maßnahmen verstehen, die vorhandene berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von großem Interesse. Umgekehrt ist der Bedarf an fachfremden Bildungsangeboten (zum Beispiel der Chinesischkurs für Mitarbeiter des Controllings) in der Regel von geringer praktischer Relevanz.
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