Staatlich anerkannte*r sozialpädagogische*r Assistent*in (praxisintegriert) - Direkteinstieg Kita
Mannheimer Akademie für soziale Berufe
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Kursbeschreibung
Staatlich anerkannte*r sozialpädagogische*r Assistent*in (praxisintegriert) - Direkteinstieg Kita
Praxisintegrierte Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (2 Jahre)
Verkürzter "Direkteinstieg KiTa"
Die Arbeit mit Kindern ist vielfältig, jeden Tag anders und beinhaltet verantwortungsvolle Aufgaben, bei denen jedes Kind mit seiner Persönlichkeit, seinen Interessen, seinem sozialen und kulturellen Hintergrund individuell wertzuschätzen ist.
Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des "Direkteinstiegs KiTa" richtet sich an Personen mit mindestens Hauptschulabschluss und abgeschlossener (mind. zweijähriger) Berufsausbildung, die das Berufsfeld wechseln möchten oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind.
Sie absolvieren eine insgesamt zweijährige praxisintegrierte Ausbildung:
In der Ausbildung vermitteln wir Ihnen neben fachlichen Inhalten unter anderem auch Kompetenzen für Ihren eigenen beruflichen Werdegang und Fähigkeiten, um mit anderen im Team zusammenzuarbeiten. Die Ausbildung verknüpft Theorie und Praxis. Im ersten Jahr haben Sie in jeder Woche drei Schul- und zwei Praxistage, im zweiten Jahr drei Praxis- und zwei Schultage.
Für den praktischen Teil der Ausbildung wählen Sie unter vielfältigen sozialpädagogischen Einrichtungen, wie z.B. Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte oder im Bereich der Ganztagesbetreuung an Grundschulen
Modularer Aufbau
Wird das erste Jahr mit einem Notendurchschnitt von 3,5, wobei im Handlungsfeld "Sozialpädagogisches Handeln" die Note 3,0 erreicht werden muss, abgeschlossen, erhalten Sie das Zertifikat "Schulkindbetreuer:in" (Arbeitstitel).
Personen, die über einen mittleren Bildungsabschluss sowie einen Berufsabschluss gemäß Orientierungsplan (z. B. Musikpädagogischer Berufsabschluss, Sportpädagogischer Berufsabschluss) verfügen und den oben genannten Notendurchschnitt erreichen, können in Kindertageseinrichtungen unter Anrechnung auf den Mindestpersonalschlüssel (maximal 40 Prozent bei Vollzeittätigkeit) beschäftigt werden.
Das zweite Jahr schließt mit einer Abschlussprüfung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten (zwei schriftliche Prüfungen, eine mündliche Prüfung) ab.
Ein dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann im Rahmen dieser Qualifizierung nicht erworben werden.
Möglichkeit der Vorbereitung auf eine Schulfremdenprüfung (Erzieherin/Erzieher)
Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an einem Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als Erzieherin oder Erzieher angestrebt wird.
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung schließt sich für diese Personen ein halbjähriges Berufspraktikum an.
Voraussetzungen für die Aufnahme ist der Nachweis über:
das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres
sowie
Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss
und
den schriftlichen Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in
einer für die Ausbildung geeigneten Einrichtung.
Kursinformationen
E 1, 16
68159 Mannheim, Universitätsstadt