Die Vertrauensperson im BEM.

TÜV Rheinland Akademie GmbH - Stuttgart
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Kursbeschreibung

Rechte, Pflichten und praktische Umsetzung im BEM.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit dem Jahr 2004 eine gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber, § 167 Abs. 2 SGB IX. Beschäftigte, die in 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ist ein BEM anzubieten. Durch das Teilhabebestärkungsgesetz haben Beschäftigte seit Juni 2021 nunmehr das Recht, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuziehen. Um die rechtlichen und speziell praktischen Auswirkungen dieses Rechts zu verstehen und entsprechend zu handeln, ist es unerlässlich, die Bedeutung dieses Rechts im BEM zu kennen.

Seminarzeit: 09:00 - 11:30 Uhr

Inhalte
- Historie zur Gesetzesänderung
- Zielsetzung der Gesetzesänderung, Wille des Gesetzgebers
- Rechtsprechung, Meinungsstand in der jur. Literatur
- Zusätzliche Hinweisverpflichtung
- Wer kann eine Vertrauensperson sein
- Sonderfall: Rechtsanwalt als Vertrauensperson
- Anzahl und Wechsel von Vertrauenspersonen
- Kostenerstattung für die Vertrauensperson
- Nachweisverpflichtung durch den BEM-Berechtigten

Dieser Kurs findet im virtuellen Klassenzimmer mit Referent und anderen Teilnehmern statt.
Wie ein Virtual Classroom funktioniert, welche technischen Voraussetzungen nötig sind und vieles mehr erfahren Sie hier: https://akademie.tuv.com/page/digital-learning#faq

Kursinformationen

Tags

schwerbehinderte

behinderten

eingliederung

behinderung