Asbest - Eintägiger Fortbildungslehrgang nach TRGS 519 - Anlage 5 für Sachkundige

Gewerbe Akademie, Standort Offenburg

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Kursbeschreibung

Ihr Vorteil:
Durch die Teilnahme an diesem Fortbildungskurs können Sie die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises nach Anlage 4 der TRGS 519 um sechs Jahre verlängern. Zudem erhalten Sie einen Einblick in rechtliche Neuerungen und sonstige Änderungen, die sich seit dem Erwerb Ihrer Asbest-Sachkunde ergeben haben oder für die Zukunft absehbar sind.

Inhalt:
Der Kurs vertieft die Kenntnisse in Eigenschaften, Gesundheitsgefahren und dem rechtskonformen, sicheren Umgang mit gebundenem Asbest. Es werden sowohl die aktuellen Regelungen, Verwendungsbeschränkungen als auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen behandelt.

Die Kursinhalte entsprechen Anlage 5 der TRGS 519 für Sachkundige nach Anlage 4 und vermitteln in 9 UE im Wesentlichen folgende Themen:
Asbest: Verwendung, Eigenschaften, Gesundheitsgefahren
Aktuelle rechtliche Regelungen der REACH- und Gefahrstoffverordnung, der aktuellen TRGS 519 sowie der DGUV-Information201-012 (früher BGI 664)
Verwendungsbeschränkungen Asbest
Technische und organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise Arbeitsweisen gemäß TRGS 519, Baustellenorganisation, Aufgaben der Sachkundigen Person, Gefährdungsbeurteilung, Anzeigen der Arbeiten, Betriebsanweisung und Unterweisung sowie arbeitsmedizinische Vorsorge
Auswahl und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung



Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Tagesschulung erhalten die Teilnehmer eine Ergänzungsurkunde zu Ihrer Sachkunde nach Anlage 4 für weitere sechs Jahre.

Ziel:
Der Sachkundenachweis nach Anlage 4 der TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gilt aufgrund einer gesetzlichen Änderung nur noch für einen Zeitraum von 6 Jahren. Durch die Teilnahme an diesem Fortbildungskurs können Sie die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises um sechs Jahre verlängern.

Kursinformationen

Kurs-ID
BAU-Asbest-Auffrischu (31)
Dauer
9 UE
Unterrichtszeiten
Sa: 8:00-15:45 Uhr
Termin
07.02.2026
Kosten
520,00 €
Zielgruppe
Inhaber eines noch gültigen Sachkundenachweises nach Anlage 4 TRGS 519 bzw. einer noch gültigen Verlängerung nach Anlage 5 TRGS 519 (Sachkunde und Verlängerung sind jeweils nur 6 Jahre gültig. Bei Überschreiten der 6-Jahres-Frist muss die Sachkunde neu erworben werden.
Voraussetzung
Sachkundige, deren Sachkundebescheinigung für Arbeiten mit gebundenem Asbest (TRGS 519 Nr. 2.7, Anlage 4) am Tag des Auffrischunglehrgangs noch gültig ist, also maximal 6 Jahre alt ist.
mind. Teilnehmerzahl
4
max. Teilnehmerzahl
12
Anmelde URL des Kurses
Veranstaltungsort
Gewerbe Akademie Offenburg
Wasserstraße 19
77652 Offenburg
Abendkurs
Ja
Bildungsgutschein
Nein