Geprüfte Fachkraft für Lohn und Gehalt (XB)
Volkshochschule Leinfelden-Echterdingen
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Kursbeschreibung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung dient der korrekten Ermittlung des Bruttolohns und der gesetzlichen Abzugsbeträge. Dabei bringen Lohnsteuerklassen, Freibeträge, Zuschläge, Sachbezüge oder Minijob und Gleitzone zahlreiche Besonderheiten mit sich.
Die beiden Kursmodule sind der klassische Einstieg für eine berufliche Qualifikation in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Es werden grundlegende Kenntnisse der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Bruttoentgeltermittlung, der manuellen Berechnung von gesetzlichen Abzugsbeträgen, der Lohnkontenführung sowie dem damit zusammenhängenden Meldewesen vermittelt.
Aufbau - Modul (2), 11 Termine (auch einzeln buchbar)
Berücksichtigung besonderer Lohnbestandteile
Ermittlung der gesetzlichen Abzugsbeträge in besondere Fällen
Pauschalversteuerung
Abfindungen
Betriebliche Altersvorsorge und Zahlung von Betriebsrenten
Besondere Abrechnungsgruppen
Lohnpfändung und Abtretung
Sachverhalte Ausland
Reisekosten
Doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten im In- und Ausland
Fachkursförderung möglich
Geförderte Fachkurse (ESF)
Für die mit "Fachkursförderung möglich" gekennzeichneten Kurse hat die Volkshochschule Leinfelden-Echterdingen eine Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt.
30 % bzw.70 % Zuschuss zur Kursgebühr sind möglich, wenn das Ministerium unseren Antrag bewilligt.
Ein Zuschuss von 30 % der Kursgebühr ist möglich, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
-- Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land, Stadt- und Landkreis, sowie Städten und Gemeinden.
-- Sie sind Unternehmer/-in oder Freiberufler/-in.
-- Sie sind Existenzgründer/-in oder gründungswillig.
-- Sie sind Wiedereinsteiger/-in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).
70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus das 55. Lebensjahre vollendet oder keinen Berufsabschluss haben.