Gaststättenunterrichtung

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

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Kursbeschreibung

Wer eine Gaststätte eröffnen und betreiben will, benötigt eine Konzession (Gaststättenerlaubnis), die vom zuständigen Ordnungsamt nur erteilt wird, wenn auch die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden (Unterrichtungsnachweis). Eine Gaststättenerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Werden lediglich alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben verabreicht, bedarf es keiner Erlaubnis. Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gesundheitsgefahren, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können. Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören. Zu den Unterrichtungen können nur Teilnehmendezugelassen werden, deren deutsche Sprachkenntnisse es ermöglichen, der Unterrichtung zu folgen. Sollten Sie nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, bieten wir auch Einzelunterrichtungen mit Dolmetscher auf Nachfrage an.</br>Grundzüge des Lebensmittelrechts * Lebensmittelkunde * Regeln der Lebensmittelhygiene * Kennzeichnung von Lebensmitteln * Gaststättengesetz * Jugendschutzgesetz * Berufsgenossenschaft * Versicherungen

Kursinformationen

Kurs-ID
GAGU-254
Dauer
5.00 UE
Termin
16.07.2025
Kosten
110,00 €
Zielgruppe
<p>Gewerbetreibende, die eine Gastst&auml;tte er&ouml;ffnen oder &uuml;bernehmen m&ouml;chten</p>
Präsenzkurs
Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt.
mind. Teilnehmerzahl
10
max. Teilnehmerzahl
26
URL des Kurses
Anmelde URL des Kurses
spezielles Angebot für Dozenten
Keine Angabe.
Veranstaltungsort
IHK Akademie
Albert-Schweitzer-Str. 7
78052 Villingen-Schwenningen
Abendkurs
k. A.
Bildungsgutschein
Nein
Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF
k. A.
Barierrefreier Zugang
k. A.