Gaststättenunterrichtung
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
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Kursbeschreibung
Wer eine Gaststätte eröffnen und betreiben will, benötigt eine Konzession (Gaststättenerlaubnis), die vom zuständigen Ordnungsamt nur erteilt wird, wenn auch die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden (Unterrichtungsnachweis). Eine Gaststättenerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Werden lediglich alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben verabreicht, bedarf es keiner Erlaubnis. Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gesundheitsgefahren, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können. Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören. Zu den Unterrichtungen können nur Teilnehmendezugelassen werden, deren deutsche Sprachkenntnisse es ermöglichen, der Unterrichtung zu folgen. Sollten Sie nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, bieten wir auch Einzelunterrichtungen mit Dolmetscher auf Nachfrage an.</br>Grundzüge des Lebensmittelrechts * Lebensmittelkunde * Regeln der Lebensmittelhygiene * Kennzeichnung von Lebensmitteln * Gaststättengesetz * Jugendschutzgesetz * Berufsgenossenschaft * Versicherungen
Kursinformationen
Albert-Schweitzer-Str. 7
78052 Villingen-Schwenningen