Auffrischung: Sachkundelehrgang Asbest nach der TRGS 519 (Anlage 5)
HWK Handwerkskammer Heilbronn-Franken
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Kursbeschreibung
KURSZIEL:
Asbestsachkundige müssen nach der neuen TRGS alle sechs Jahre ihr Wissen auffrischen. Dazu ist eine eintägige Schulung notwendig, die auf Basis der TRGS 519 (Anlage 5) durchgeführt wird. Sachkundenachweise nach TRGS 519 (Anlage 4a), die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, sind ohne Nachschulung ab dem 30. Juni 2016 ungültig! Alle anderen Sachkundenachweise verlieren nach sechs Jahren ihre Gültigkeit. Durch den Besuch des Auffrischungslehrgangs wird die Geltungsdauer wieder um sechs Jahre verlängert.
KURSINHALT:
Eigenschaften des Minerals Asbest
Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten
Neuigkeiten in den Vorschriften und Regeln
Maßnahmen für Organisation und Technik
Einrichtung der Baustelle
Persönliche Schutzausrüstung
Entsorgung
LEHRGANGSKOSTEN:
420,00 Euro inklusive Unterlagen und Verpflegung
abzüglich Verbilligungszuschuss der EU
= reduzierte Kosten 315,00 Euro
Kursinformationen
Wannenäckerstraße 62
74078 Heilbronn (Neckar)