Auslagerung, Neuordnung, Betriebsübergang, CTA

Datum 07.10.2025 bis 08.10.2025
Dauer 2 Tage
Unterrichtszeiten 09:00 - 17:00 Uhr
Kosten 1.726,00 €
Bildungsart Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsform Seminar
Abschluss Teilnahmebestätigung
Präsenzkurs Dies ist keine Anwesenheitsveranstaltung.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl 16
Dozent Dr. S. de Groot (Rechtsanwältin) und Dr. A. Powietzka (Rechtsanwalt)
URL des Kurses Details beim Anbieter
Anmelde URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Ja.
Veranstaltungsort
 
Heidelberg
69115 Heidelberg (Neckar)

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
k. A.k. A.k. A.k. A.

 

Beschreibung
Bei der Betrachtung alternativer Gestaltungsmodelle der Betriebsrente haben die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen und die Neuordnung von Versorgungszusagen eine große praktische Bedeutung. So beeinflussen Pensionsverpflichtungen nicht nur die Liquidität des Unternehmens, sondern auch in vielen Fällen wesentlich die Bilanz eines Unternehmens, aufgrund von hohen Pensionsrückstellungen. Die bAV steht so regelmäßig wegen ihres finanziellen Volumens im Fokus. Arbeitsrechtlich sind den betriebswirtschaftlich getriebenen Änderungen Grenzen auferlegt. Dies gilt insbesondere beim Unternehmenskauf, konzerninternen Umstrukturierungsmaßnahmen, aber auch beim Abschluss von Outsourcing-Verträgen. Die arbeitsrechtlichen Fragen, die insoweit im Rahmen der Due Diligence und der Vertragsgestaltung zu behandeln sind, sind für den Praktiker häufig nur schwer zu durchschauen, insbesondere bei Versorgungssystemen, die über externe Durchführungswege abgewickelt werden.

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
- Gründe und Motive
- Verbreitete Outsourcing-Modelle
- Arbeitgeberhaftung / Rechtsgrundlagen
- Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
- Finanzierungsmöglichkeiten
- Wechsel des Durchführungsweges
- Wichtige Weiche: Rechtsgrundlage
- Eingriffe und Schutz bei bestehenden Versorgungssystemen
- Schließung für Neueintritte
- Beteiligung des Betriebsrates
- Merkposten für die Gestaltung

Neuordnung
- Gründe und Motive
- Rechtliche Anforderungen und Rechtsgrundlagen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und freiwillige Mitbestimmung

Beteiligung
- Rechtssicherer Umgang mit Alt- und Neubestand
- Zustimmungserfordernisse Arbeitnehmer erkennen und hiermit richtig umgehen
- Darstellung aktueller Rechtsprechung und neuester Entwicklungen

Betriebsübergang
- Anwendungsbereich des §613a BGB
- Identität der wirtschaftlichen Einheit
- Unternehmenskauf / Asset Deal
- Dienstleistungs- / Outsourcing-Verträge
- Umstrukturierung im Konzern
- Übergang von Betriebsteilen
- Strategien zur Vermeidung des §613a BGB

Übergang der Arbeitsverhältnisse

Übernahme arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten
- Eintritt in Versorgungszusagen (pastfutureservice)
- Haftung von Veräußerer und Erwerber
- Besonderheiten in Umwandlungsfällen

Due Diligence
- Prüfung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- Besondere Problemfelder / “redflags“

Ausgliederung und Übertragung von Pensionsverbindlichkeiten nach dem UmwG
- Rentnergesellschaften

Externe Durchführungswege
- Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, CTA

Unterrichtung der betroffenen Arbeitnehmer

Unternehmenskauf als Share Deal
- Auswirkungen auf betriebliche Altersversorgung
- Regelungsbedarf bei Konzernunterstützungskassen
- Gestaltungsmöglichkeiten

Ihr Nutzen:
Das Seminar gibt einen umfangreichen Überblick über arbeitsrechtliche Fragen bei Auslagerung, Neuordnung, Betriebsübergang und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis auf. Insbesondere werden die Grundstrukturen der arbeitsrechtlichen Regelungen des § 613a BGB und ihre Auswirkungen auf Versorgungszusagen und Versorgungssysteme dargestellt. Damit wird eine Sensibilität für Probleme und rechtliche Fallstricke geschaffen, die für den Praktiker häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

 

Schlagworte
rechtsgrundlagen, betriebswirtschaft, steuerrecht, cta, betriebliche altersversorgung, arbeitsrecht

 

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