Qualifizierungsmaßnahme zur "Aufsicht führenden Person"
Event-Akademie der EurAka Baden-Baden gGmbH
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Kursbeschreibung
Bei der Durchführung einer Veranstaltung in einer Veranstaltungsstätte ist die Anwesenheit des Betreibers und der technischen Verantwortlichen unerlässlich. Dies wurde in den einzelnen Bundesländern beispielsweise in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sowie in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Durch die spezielle Schulung zur „Aufsicht führenden Person“ (Haus- und Hallenmeister, Verantwortliche der Hallenvermietung etc.) kann das bestehende Kompetenzdefizit verbessert und die Sicherheit bei Veranstaltungen wesentlich erhöht werden.
INHALTE
• Nutzungsgenehmigung
• Flucht- und Rettungswege
• Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher
• Begriffsdefinitionen im Umgang mit der VStättVO
• Technische Anlagen und Einrichtungen, besondere Räume
• Brandverhütung
• Aushänge für Veranstaltungen
• Betreiberpflichten
• Gefährdungsanalyse in Veranstaltungsstätten
• Unfallverhütungsvorschriften
• Arbeitsschutz und weitere rechtliche Bedingungen
ZIEL
Damit eine gesetzeskonforme Durchführung der Veranstaltungen zu gewährleisten ist, werden die organisatorischen und technischen Mitarbeiter*innen in den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen geschult, um bei Bühnenproben und Aufführungen gesetzeskonform zu beurteilen und notwendige Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung zu veranlassen.
Detaillierte Informationen zum Lehrgang finden Sie auf www.event-akademie.de unter dem Fachbereich VERANSTALTUNGSICHERHEIT
Kursinformationen
Breisgaustraße 17a
76532 Baden-Baden