2BFSAID

Datum 09.09.2024 bis 29.07.2026
Kosten k. A.
Förderung Die Aus- und Weiterbildung ist gemäß AZAV zertifiziert.
Präsenzkurs Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl k. A.
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
Augusta-Bender-Schule
Schillerstraße
74821 Mosbach (Baden)

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
k. A.Jak. A.k. A.

 

Beschreibung
Die praxisintegrierte Qualifizierung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten im Rahmen des Direkteinstiegs Kita ist modular aufgebaut. Es ist insgesamt eine Dauer von 23 Monaten für den Bildungsgang vorgesehen:

Die theoretische Ausbildung umfasst im ersten Jahr (= Teilqualifikation 1 / TQ1) 19 Wochenstunden (drei Unterrichtstage). Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation (TQ) “Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer” erworben.

Im zweiten Jahr (= TQ2) sind 13 Wochenstunden (zwei Unterrichtstage) vorgesehen. Nach elf Monaten endet die Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung (Berufsabschluss: Sozialpädagogische Assistenz).

Die praktische Tätigkeit erfolgt in einer sozialpädagogischen Einrichtung, für die eine Betriebserlaubnis vorliegt (z. B. in einer Kindertageseinrichtung) und die dem Arbeitsfeld einer sozialpädagogischen Assistentin und einem sozialpädagogischen Assistenten entspricht. Sie umfasst in den Schulwochen im ersten Jahr zwei Tage, im zweiten Jahr drei Tage.

Möglichkeit der Vorbereitung auf eine Schulfremdenprüfung (Erzieherin/Erzieher).

Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an einem dritten Tag Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als Erzieherin oder Erzieher angestrebt wird. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung schließt sich für diese Personen ein halbjähriges Berufspraktikum an.

Im Rahmen der Qualifizierung werden praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht. Die Gesamtverantwortung für die Qualifizierung liegt bei der ausbildenden Schule.
Die Praxisanleitung erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft, die zudem über eine nach abgeschlossener Ausbildung erworbene (in der Regel mindestens zweijährige) einschlägige Berufserfahrung verfügt. Ausnahmsweise kann die fachliche Anleitung und Ausbildung mit Zustimmung der Schule auch einer anderen geeigneten Fachkraft übertragen werden.
Während der gesamten Dauer der Qualifizierung werden die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in der Praxis durch eine Lehrkraft der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) betreut.
Eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2 ist vorgesehen.

 

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