Menschenrechtsbeauftragter (TÜV).
TÜV Rheinland Akademie GmbH - Stuttgart
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Kursbeschreibung
Qualifizierung mit Personenzertifikat gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen sich intensiver mit Menschenrechten zu beschäftigen - die Funktion des/der Menschenrechtsbeauftragten wird dringend empfohlen. Indessen zeichnen sich auf europäischer Ebene weitaus schärfere Vorgaben für Unternehmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ab.
Inhalte
- Grundlagen und Hintergründe zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen
- Gesetzliche Anforderungen des LkSG
- Die ILO-Kernarbeitsnormen
- Rolle des MRB (einschließlich Haftung)
- Methoden und Tools zur praktischen Umsetzung des LkSG, u.a.
- Grundsatzerklärung
- Risikoanalyse
- Lieferantenbewertung
- Menschenrechtsstrategie
- Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens
- Wirksamkeitskontrollen von Präventionsmaßnahmen
- Berichterstattung
- Ausblick auf die Regelungen auf europäischer Ebene (u.a. CSDDD)
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als „Menschenrechtsbeauftragter (TÜV)“ bescheinigt.
Dieser Kurs findet im virtuellen Klassenzimmer mit Referent und anderen Teilnehmern statt.
Wie ein Virtual Classroom funktioniert, welche technischen Voraussetzungen nötig sind und vieles mehr erfahren Sie hier: https://akademie.tuv.com/page/digital-learning#faq