Gaststättenunterrichtung - Unterrichtungsnachweis gem. ³ 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee Konstanz
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Kursbeschreibung
Zielgruppe
Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und wie die notwendigen Hygieneregeln lauten.
Nutzen
Nach dem Gaststättengesetz muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist. Zweck der Unterrichtung ist die Gewährleistung des Schutzes der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit, die u.a. aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können.
Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet.
Inhalte
In der Unterrichtung werden Themen angesprochen wie z.B. einschlägige Grundzüge der Hygienevorschriften, Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelgesetz , Fleischbeschau und die jeweils darauf gestützten Verordnungen, Milchrecht, Getränkerecht (insbesondere Wein- und Bierrecht), Getränkeschankanlagenrecht. Die einschlägigen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches werden vorgestellt sowie weitere Rechtsthemen wie Jugendschutzgesetz, Sperrzeitverordnung und anderes mehr.
Informationen
Konstanz
Servicecenter
Tel. 07531 2860-0
info@konstanz.ihk.de
Kursinformationen
Reichenaustr. 21
78462 Konstanz, Universitätsstadt