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Benutzerkonto/Ihre Weiterbildung/Kurs finden/Gaststättenunterrichtung - Unterrichtungsnachweis gem. ³ 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz

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    Kurs-Nr.: 24183441

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Bildungs- und Beratungsanbieter

Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee Konstanz Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee Konstanz aus 78462 Konstanz, Universitätsstadt

Klicken Sie hier, um das Profil des Anbieters aufzurufen.

Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.

Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.

Bewertung dieses Anbieters

Gaststättenunterrichtung - Unterrichtungsnachweis gem. ³ 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz

Kurs-ID 14356564
Datum 01.07.2021
Unterrichtszeiten 14:30 - 17:30 Uhr
Kosten 90,00 €
Bildungsart Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsform Vor-Ort-Teilzeit
Abschluss Teilnahmebescheinigung
Präsenzkurs Keine Angabe.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl k. A.
URL des Kurses Details beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
IHK Hochrhein-Bodensee
Reichenaustr. 21
78462 Konstanz, Universitätsstadt

Diese Kartendarstellung kann ungenau sein, da zur Lokalisierung eines Kurses derzeit nur Postleitzahl und Ort der Kursstätte, jedoch (noch) keine Straßen-Informationen erfasst und übermittelt wird. Sie sollten daher die Kartendarstellung nicht zur Routenplanung verwenden.

Hinweis: ein Update der Kurserfassung mit vollständigen Adressen für Kursstätten ist in Planung.

 

Abendkurs Bildungsgutschein Barierrefreier Zugang
k. A. k. A. k. A.

 

Beschreibung
Zielgruppe
Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und wie die notwendigen Hygieneregeln lauten.

Nutzen
Nach dem Gaststättengesetz muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist. Zweck der Unterrichtung ist die Gewährleistung des Schutzes der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit, die u.a. aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können.

Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet.

Inhalte
In der Unterrichtung werden Themen angesprochen wie z.B. einschlägige Grundzüge der Hygienevorschriften, Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelgesetz , Fleischbeschau und die jeweils darauf gestützten Verordnungen, Milchrecht, Getränkerecht (insbesondere Wein- und Bierrecht), Getränkeschankanlagenrecht. Die einschlägigen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches werden vorgestellt sowie weitere Rechtsthemen wie Jugendschutzgesetz, Sperrzeitverordnung und anderes mehr.

Informationen
Daniela Küster
Tel. 07531 2860-102
daniela.kuester@konstanz.ihk.de

 

Schlagworte
gastgewerbe, hotel, restaurant

 

Gelistet in folgenden Rubriken:
  • Fachthemen für besondere Berufsgruppen » Hotel- und Gaststättengewerbe, Fremdenverkehr

 

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