Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Bildungsakademie Tübingen Handwerkskammer Reutlingen
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Kursbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Fortbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten umfasst die Qualifizierung nach BGG 944 und die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3). Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Elektroarbeiten von Nicht-Elektrikern ausgeführt werden. Hierfür ist eine Schulung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" notwendig. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.
Inhalte
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird eine Qualifikation erworben, die es Fachkräften erlaubt, bestimmte festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischem Strom kennen lernen. Gefahren, die aus dem Umgang mit elektrischem Strom resultieren, erkennen und beurteilen und sich sowie andere vor Gefahren schützen können.
- § 5 Handwerksordnung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001 (BGG 944)
• Elektrotechnische Grundlagen
• Messung elektrischer Größen
• Elektrotechnische Bauelemente und Grundschaltungen
• Das Drehstromsystem
• Elektromotoren
• Elektropraxis
• Prüfung
Abschluss
Zertifikat
Zielgruppe
Monteure und Facharbeiter
Zugangsvoraussetzungen
Alle Personen deren erwerbsmäßige Tätigkeit durch eine elektrotechnische Ausbildung ergänzbar ist. Insbesondere Personen mit einer abgeschlossenen, handwerklichen Ausbildung und/oder einer Berufsausbildung nach § 37 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Kursinformationen
Raichbergstraße 87
72072 Tübingen