Startschuss für Aufbau einer Nationalen Bildungsplattform
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat zum Beginn dieser Woche den ersten Schritt für den Aufbau einer Nationalen Bildungsplattform unternommen. Mit 150 Millionen Euro will das Ministerium die Entwicklung von bis zu vier Prototypen unterstützen. Diese stellen den Kern für eine nutzerorientierte Infrastruktur dar. Flankierend werden Projekte gefördert, die insbesondere auch auf die Verknüpfung digitaler Bildungs-Szenarien und lernpfadorientierte Curricula über die Plattform abzielen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Am heutigen Tag habe ich den Startschuss für den Aufbau einer Nationalen Bildungsplattform gegeben. Die Plattform ist Kernstück eines neuen digitalen Bildungsraums für Deutschland und einer Modernisierung der Bildung insgesamt. Als Bundesregierung wollen wir damit für alle Menschen – vom Schulkind bis zum Rentner – in unserem Land den Zugang zu digital gestützten Bildungsangeboten erleichtern und damit verbessern. Die Initiative Digitale Bildung, die ich gemeinsam mit der Bundeskanzlerin gestartet habe, nimmt damit weiter Gestalt an.
Die Corona-Pandemie hat klar gezeigt, wie groß die Bedeutung digitaler Lehr- und Lernangebote für unser Bildungssystem schon heute ist. Auch wenn die Pandemie viele technische, inhaltliche und didaktische Herausforderungen digitaler Formate aufgeworfen hat, so hat sie uns auch gezeigt, dass es bereits sehr gute digitale Bildungsangebote gibt.
Wir wollen bestehende und neue digitale Bildungsplattformen zu einem bundesweiten und europäisch anschlussfähigen Plattform-System verknüpfen. Wir wollen, dass mit der Nationalen Bildungsplattform eine Infrastruktur entsteht, über die in größtmöglicher Breite digital gestützte Bildungsinhalte zugänglich und vernetzt werden.
Zentrales Ziel ist es, den Lernenden individuelle Bildungspfade zu eröffnen, die nicht auf eine Bildungseinrichtung oder einen Bildungsabschnitt begrenzt sind, sondern die gesamte Bildungskarriere unterstützen. Daher der zentrale Gedanke der nutzerzentrierten Vernetzung über eine Metaplattform. Dieses Projekt soll damit keine neue Lernplattform im engeren Sinne sein.
Idealerweise sollte in den nächsten Jahren damit jeder auf einfache Weise das für ihn passende Angebot finden und sicher nutzen können: Lehrende gutes digitales Unterrichtsmaterial, passende pädagogische Unterstützung und Beispiele guter Praxis, Lernende individuellen Zugang zu passfähigen Lehr-/Lernszenarien sowie breiten Zugriff auf hilfreiche digitale Werkzeuge. Auch die Volkshochschulen werden vertreten sein. Zudem soll man hier seine Bildungszertifikate – also Zeugnisse und Diplome – verschlüsselt ablegen können. Das ist ein großes Projekt für die Modernisierung der Bildung in den nächsten Jahren.“
Hintergrund:
Im Rahmen der Förderbekanntmachung werden folgende drei Ziele adressiert:
Entwicklung von Prototypen für eine Nationale Bildungsplattform als Teil einer verteilten digitalen Serviceinfrastruktur, die gemeinsamen Regeln und Standards folgen (Ziel 3). Um den Zugang und die Integration der Lehr- und Lernangebote zu ermöglichen, sollen zunächst Basis-Architekturen konzipiert werden, welche die Anforderungen an Interoperabilität, Sicherheit und Transparenz gewährleisten. Auf dieser Grundlage soll die über technische Machbarkeitsnachweise die prinzipielle Durchführbarkeit der benötigten Kernfunktionalitäten belegt werden, präferiert in Form von Prototypen oder Minimal Viable Products.
Um diese Basis-Architekturen im Rahmen eines agilen Vorgehens frühzeitig und praxisnah zu erproben und zu validieren, sollen digital gestützte Bildungsangebote, die nutzerzentriert auf die Vernetzungsfunktionen der Nationalen Bildungsplattform zurückgreifen, entwickelt oder für diesen Zweck angepasst werden. Dies können bestehende und/oder neue, institutionen- und methodenübergreifende Curricula sowie lernpfadorientierte Lehr- und Lernangebote sein, welche unter Nutzung klar definierter Prozesse und Standards mit den spezifischen Anforderungen der Nationalen Bildungsplattform kompatibel sind (Ziel 1).
Es sollen über die Nationale Bildungsplattform Angebote für Lehrende (weiter-)entwickelt und vor allem über diese digitale Infrastruktur vernetzt zugänglich gemacht werden. Durch digitale Lehr- und Lernszenarien soll Methodenwissen sowie Digitalkompetenz auf Seiten von Lehrenden in allen Bildungsbereichen geschaffen werden (Ziel 2).
Die Prototypen sollen bis zum Jahresende technologische Konzepte definieren, die in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Freischaltung einer ersten Beta-Version der Bildungsplattform ermöglichen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf Datensouveränität und damit auf Datenschutz gelegt. Lernende und Lehrende sollen ihre Daten selbstbestimmt verwalten und über ihre Nutzung entscheiden können. Daten und Leistungsnachweise müssen digital sicher hinterlegt werden, um in wechselnden Lern- und Lehrkontexten darauf zugreifen zu können.
Über die Projekte, die im Rahmen dieser Bekanntmachung gefördert werden, sollen die Bedürfnisse der Lernenden und Lehrenden und ihre individuellen Lernpfade durch digitale Bildungsangebote ins Zentrum gerückt werden. Über alle Altersstufen und Bildungsbereiche soll es möglich werden, sich ungehindert durch digital gestützte Lehr-/Lernszenarien zu bewegen. Dies schließt auch analoge Angebote ein, die digitale Komponenten integrieren.
Die Nationale Bildungsplattform soll dazu individualisiert Information, Orientierung, Zugang und Teilhabe ermöglichen und erworbene Kompetenzen dokumentieren. Die Vision des digitalen Bildungsraums zielt somit darauf ab, bestehende und neue digitale Bildungsplattformen und Angebote zu einem auch im OZG-Kontext bundesweit und europäisch anschlussfähigen, nutzerzentrierten Ökosystem mit gemeinsamen Standards und offenen Schnittstellen zu verknüpfen: Für ein individuell passfähiges, flexibles und anschlussfähiges Lernen in der digitalen Welt.
Die Richtlinie wurde am 26.04.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bis zum 25.05.2021 können Förderanträge für die Prototyp-Entwicklung der Bildungsplattform (Ziel 3) eingereicht werden. Für Lehr- und Lernangebote und –szenarien (Ziel 1 bzw. 2) ist die Antragseinreichung bis zum 08.06.2021 möglich. Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Zur Pressemitteilung unter bmbf.de