Evaluationsbericht zum Bildungszeitgesetz

15.03.2019
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg gewährt Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung sowie Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Das Wirtschaftsministerium hat jetzt den Bericht zur Evaluation des Gesetzes veröffentlicht.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat den Bericht zur Evaluation des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg veröffentlicht. Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2016 darauf verständigt, das Bildungszeitgesetz nach zwei Jahren zu evaluieren.

„Nun liegt uns eine ergebnisoffene und nach wissenschaftlichen Maßstäben durchgeführte Evaluation vor. Wir haben damit aussagekräftige Informationen zum Bildungszeitgesetz, seiner Inanspruchnahme und seiner Wirkung. Auf dieser Basis können wir in eine sachliche Diskussion einsteigen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

28 Millionen Euro Investition in Weiterbildung

Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg gewährt seit Juli 2015 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf eine bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, der politischen Weiterbildung sowie an Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr.

Hoffmeister-Kraut betonte die Wichtigkeit der Weiterbildung für den Wirtschaftsstandort und die Menschen angesichts der Entwicklung hin zur Arbeitswelt 4.0: „Gut qualifizierte, leistungsfähige und flexible Beschäftigte sind die Basis unseres zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs. Die berufliche Weiterbildung hat dabei eine zentrale Rolle: Unsere Betriebe brauchen gut aus- und weitergebildete Fachkräfte. Die digitale Transformation und der rasante Wandel der Arbeitswelt machen es wichtiger denn je, sich stetig weiterzubilden“, so die Ministerin. Ihr Ministerium habe im Jahr 2018 über 28 Millionen Euro im Bereich Weiterbildung investiert.

Hoffmeister-Kraut hob hervor, dass ihr bei der Evaluation des Bildungszeitgesetzes Transparenz und Dialog in besonderem Maße wichtig sei. Sie kündigte an, nun alle relevanten Stakeholder um ihre Stellungnahme zu dem Evaluationsbericht in den kommenden Wochen zu bitten. Zudem wolle sie mit wichtigen Interessensträgern des Bildungszeitgesetzes Gespräche führen. Danach werde die Regierung über eine mögliche Novellierung des Bildungszeitgesetzes entscheiden.

1.750 Befragungen durchgeführt

Die Evaluation des Bildungszeitgesetzes wurde vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) durchgeführt, das den Auftrag im Herbst 2017 im Rahmen eines Vergabeverfahrens erhielt. Auf der Grundlage von über 1.750 per Fragebogen sowie leitfadengestützt durchgeführten Interviews hat die Evaluation unter anderem folgende Ergebnisse gebracht:

  • Schätzungsweise 1,1 Prozent der Anspruchsberechtigten in Baden-Württemberg (hochgerechnet rund 53.000) nahmen 2017 Bildungszeit in Anspruch (ohne Ehrenamtsqualifizierung im Sport). Damit liegt die Inanspruchnahme in etwa auf dem gleichen Niveau wie in anderen Bundesländern.
  • 34,5 Prozent der Anspruchsberechtigten ist das Bildungszeitgesetz bekannt, 34,4 Prozent dieser haben Bildungszeit in Anspruch genommen. Eine höhere Inanspruchnahme liegt bei jüngeren Beschäftigten zwischen 18 und 44 Jahren (55 Prozent), Führungskräften (52 Prozent) und befristet Beschäftigten (58 Prozent) vor.
  • Bildungszeit wurde im Durchschnitt für circa 4,45 Tage in Anspruch genommen (berufliche Weiterbildung 4,47; Ehrenamtsqualifizierung 3,73 Tage; politische Weiterbildung 3,67).
  • Am häufigsten wurde Bildungszeit für berufliche Weiterbildungen verwendet (75,5 Prozent), gefolgt von politischer Weiterbildung (23,8 Prozent) und Ehrenamtsqualifizierung ohne den Bereich Sport (0,7 Prozent).
  • Aus Sicht der Anspruchsberechtigten (86,1 Prozent) und der Betriebe (78,0 Prozent) hat die berufliche Weiterbildung im Vergleich der Bildungszeitbereiche den höchsten Stellenwert.
  • 67,8 Prozent der Unternehmen gaben an, dass Bildungszeit für das Erreichen eines Aufstiegsfortbildungsabschlusses genutzt wurde; 45,2 Prozent der Unternehmen sagten, dass Bildungszeit von Mitarbeitenden für das Erreichen eines Studienabschlusses verwendet wurde. 3,4 Prozent der Unternehmen geben an, dass an- oder ungelernte Beschäftigte Bildungszeit genutzt haben, um sich beruflich fort- oder weiterzubilden.
  • 22,3 Prozent der Unternehmen gehen durch die Maßnahmen von einer Vorbereitung auf die Digitalisierung aus. 24,8 Prozent der Unternehmen gehen von einer Steigerung der digitalen Kompetenzen durch die besuchte Weiterbildung aus.
  • Bei 23 Prozent der Träger hat sich die Zahl der Teilnehmenden seit Gesetzeseinführung erhöht. Von 22 Prozent der Träger wurden neue Angebote entwickelt bzw. bei weiteren 8 Prozent der Träger neue Maßnahmen geplant, vor allem im Bereich beruflicher Weiterbildungen. Der Anerkennungsprozess wird durch die Träger größtenteils positiv beurteilt.
  • Verbesserungspotentiale sieht das f-bb unter anderem bei der Verringerung der Bürokratiebelastung in den Betrieben und bei der Verständlichkeit und Eindeutigkeit des Gesetzestextes.

Präsentation: Evaluation Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (PDF)

Management Summary: Evaluation Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (PDF)

Endbericht: Evaluation Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (PDF)

Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Bildungszeitgesetz