Ausschreibung

11.01.2019
Grundbildungszentren sowie Kurse und Lernangebote für die Alphabetisierung und Grundbildung

Das Kultusministerium ermöglicht in den Jahren 2019 und 2020 eine Förderung von Grundbildungszentren (GBZ) sowie Kursen und Lernangeboten für die Alphabetisierung und Grundbildung. Damit sollen zwei Ziele erreicht werden:

• Förderung von Maßnahmen der Alphabetisierung und Grundbildung für Erwachsene, um die Zahl der funktionalen Analphabeten in Baden-Württemberg zu reduzieren und das Niveau der Grundbildung zu erhöhen.
• Förderung der Kooperation und der Vernetzung sowie des Wissenstransfers auf lokaler und regionaler Ebene.

Das Kultusministerium ermutigt Interessenten ausdrücklich, sich für beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig zu bewerben und somit Synergieeffekte zu nutzen. Idealerweise sind GBZ bei Weiterbildungsträgern angesiedelt, die mit anderen Einrichtungen kooperieren.
Die Förderhöhe bei GBZ beträgt 50.000,00€ pro Jahr bei einer zweijährigen Förderung mit einem Finanzierungsanteil des Zuwendungsempfängers von 10%. Für die Förderung pro Kurs werden 9.000 Euro angesetzt. Für erschwerte Bedingungen sind Zuschläge möglich. Der Finanzierungsanteil des Zuwendungsempfängers beträgt 10%.

Richtlinie

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