Fortbildungslehrgang zum/zur Verwaltungsfachwirt/in Teil I und Teil II auf Grundlage der Zweiten Prüfung n. d. E.
Studien-Institut Rhein-Neckar gGmbH
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Kursbeschreibung
Fortbildungslehrgang in Vollzeit zum/ zur Verwaltungsfachwirt/-in
Teil I und Teil II
Allgemeine Informationen
Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar bietet auch weiterhin den Lehrgang zur Fortbildungsprüfung zur/ zum Verwaltungsfachwirt*in (Teil I und Teil II) an – in der bewährten Form unter neuem rechtlichem Rahmen. Die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt*in“ bleibt erhalten; Grundlage ist nun das Tarifrecht, konkret die Zweite Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA).
Das Weiterbildungsangebot, das sich bei kommunalen Arbeitgeber*innen seit vielen Jahren großer Anerkennung erfreut, wird verlässlich und qualitätsgesichert fortgeführt.
Die organisatorische Verantwortung liegt künftig bei den Lehrgangsanbieter*innen, während Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit des Abschlusses weiterhin zentrale Anliegen bleiben.
Es gelten daher unverändert:
• Einheitliche Standards zu Zulassung, Inhalten, Dauer, Prüfungen und Terminen
• Eine gemeinsame Prüfungsordnung nach dem bewährten Regelwerk des Regierungspräsidiums Karlsruhe
• Landesweit einheitliche Prüfungstermine und Klausuren
Lehrgangsinhalte und -struktur
Der Lehrgang umfasst 664 Unterrichtseinheiten (Teil I) und 120 Unterrichtseinheiten (Teil II).
Der Unterricht wird montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr stattfinden (Änderungen vorbehalten).
Termine Teil I:
Dauer: 03. August 2026 bis 27. November 2026
Schriftliche Prüfung: 30. November 2026, 01., 03., 07. und 08. Dezember 2026
Praktische Prüfung: April 2027
Termine Teil II:
Dauer: Mai/ Juni 2027 (4 Wochen)
Schriftliche Prüfung: Juni 2027
Praktische Prüfung: Juli 2027
Für die Zulassung zur Prüfung sind die folgenden Voraussetzungen nachzuweisen (§ 3 PrO):
- Ausbildung zum/ zur Verwaltungsfachangestellten oder Erste Prüfung nach der Entgeltordnung
und 3 Jahre einschlägige Berufspraxis
oder
- 6 Jahre einschlägige Berufspraxis
Lehrgangsgebühr Teil I und Teil II
Die Lehrgangsgebühr beträgt 4.750,- EUR und die Prüfungsgebühr 250,- EUR pro Teilnehmer*in (einschl. Lehrmaterial). Die Kosten für Lernmittel wie z. B. für die VSV Baden-Württemberg und weitere Literatur sind nicht beinhaltet.
Lernmittel
Als zusätzliches Lernmaterial für den Unterricht müssen die Teilnehmer*innen eine aktuelle Ausgabe der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV) mitbringen. Einen Bestellschein „VSV-Sonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag sowie eine Übersicht weiterer Literatur versenden wir mit der Einladung zum Lehrgang.
Allgemeines
Der Unterricht findet als Präsenzunterricht in den Räumen der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar statt.
Anmeldung und Zulassungsantrag
Anmeldungen und Zulassungsanträge mit allen erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens 15. Mai 2026 bei der Verwaltungsschule Rhein-Neckar, Frau Birgit Späth, U 1, 16-19, 68161 Mannheim (b.spaeth@studieninstitut-rn.de) über die Anmeldung auf unserer Website erfolgen.
Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Alle Informationen, Formulare und weitere Informationen finden Sie hier:
https://studieninstitut-rhein-neckar.de/verwaltungsschule/
Für Fragen steht Ihnen Frau Späth gerne auch telefonisch unter 0621 1076-303 zur Verfügung.
Kursinformationen
U 1, 16-19
68161 Mannheim, Universitätsstadt