Geprüfter Industriemeister (m/w/d) Fachrichtung Metall
Kurs-ID | 64NIMMTZ225 |
Datum | 10.09.2025 bis 01.12.2026 |
Dauer | 1100 |
Kosten | 4.990,00 € |
Abschluss | IHK-Prüfung |
Förderung | Nein |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | 8 |
max. Teilnehmerzahl | 18 |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Industrie- und HandelskammerGeschäftsstelle NagoldZentrum für Weiterbildung
Lise-Meitner-Str. 23 72202 Nagold |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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'<b>BETRIEBLICHER AUSBILDER (m/w/d)</b> <u>Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen</u> Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen / Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen / Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen / Ausbildungsberufe für den betrieb auswählen und dies begründen / Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen und wie Ausbildungsinhalte vermittelt werden können / Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen / Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen <u>Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken</u> Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen / Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen / Kooperationsbedarf ermitteln und sich mit den Kooperationspartnern abstimmen / Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden / Berufsausbildungsvertrag vorbereiten <u>Ausbildung durchführen</u> Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen / Probezeit organisieren, gestalten und bewerten / Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln / Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen / Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen / Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote in Form von Zusatzqualifikationen machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen / Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken / Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen <u> Ausbildung abschließen</u> Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen / Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen / An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken / Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten <b>BASISQUALIFIKATION</b> <u>Rechtsbewusstes Handeln</u> Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mit-arbeiter/-innen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen / Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfas-sungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungs-rechtlicher Organe / Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsicht-lich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung / Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheits¬rechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Ab¬stimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen / Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Boden¬schutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen / Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes <u>Betriebswirtschaftliches Handeln</u> Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzi¬pien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirt¬schaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen / Grundlagen des Rechnungswesen / Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation / Nutzen, Möglichkeiten der Organisationsentwicklung / Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung / Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren / Statische Investitionsrechnung <u> Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung</u> Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten / Bewerten von Planungstechniken und Analysemetho¬den sowie deren Anwendungsmöglichkeiten / Anwenden von Präsentationstechniken / Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen / Anwenden von Projektmanagementmethoden / Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel <u>Zusammenarbeit im Betrieb</u> Beurteilen und Fördern der betrieblichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten / Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozial-verhalten und das Betriebsklima sowie ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung / Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen / Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen / Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter/-innen zu fördern / Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte <u>Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten</u> Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt / Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Be-trieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt / Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastung und Bewegungen / Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie graphische Darstellung <b>HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATION</b> <u>Handlungsbereich Technik - Betriebstechnik</u> Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der dazugehörigen Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel / Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine / Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden und Funktionsstörungen sowie Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe / Aufrechterhalten der Energieversorgung im Betrieb / Aufstellen und Inbetriebnahme von Anlagen und Ein¬richtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften / Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinheiten sowie Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen / Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten <u>Handlungsbereich Technik - Fertigungstechnik</u> Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwen |