Lohn und Gehalt 3 mit DATEV / Xpert Business

Kurs-ID W550A018D
veröffentlicht bis 09.02.2025
Onlinekurs Dieses Angebot findet digital statt.
Kosten 370,00 €
Kostendetails 370,00 €
Ansprechpartner Frau Harriet Zöllner
URL des Kurses Details beim Anbieter
Anmelde-URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter

 

BildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESF
k. A.k. A.

 

Beschreibung


Lehrgangsziel
Nach dem Lehrgang haben Sie systematische und anwendungsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten zur gezielten Nutzung der Software DATEV. Geschäftsvorfälle in der Lohn- und Gehaltsabrechnung können Sie im Anschluss an den Kurs selbstständig bearbeiten.

Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung theoretische Kenntnisse vergleichbar zu Xpert Business Lohn und Gehalt 1 und 2 haben und über sichere PC-Grundkenntnisse verfügen.

Inhalt
Beherrschen der Struktur und Systemlogik der praktischen Lohn- und Gehaltsabrechnung am PC
Selbstständiges Bearbeiten aller laufenden Geschäftsvorfälle mit der Software DATEV
Vornehmen von Auswertungen und Interpretieren der Ergebnisse. Durchführen von Abschlüssen

Kursmaterial
Lehrbuch
Übungsband (Übungen und Musterklausuren)

Voraussetzung
Theoretische Kenntnisse wie sie die Lehrgänge Lohn und Gehalt 1 und 2 vermitteln
Windows Grundkenntnisse
PC/Laptop, gute Internetverbindung, Webcam, Mikrofon, Lautsprecher/Headset

Die Zugangsdaten (den Link) mit welchem Sie dem Seminar beitreten können, senden wir Ihnen vor Kursstart per Mail zu.

Der Lehrgang ist Teil des bundeseinheitlichen Lehrgangskonzeptes Xpert Business und kann mit der Xpert-Prüfung abgeschlossen werden.
Nähere Informationen zu Xpert Business finden Sie hier.

Fördermöglichkeit
Prüfen Sie hier, ob Sie Anspruch auf ESF-PLUS Fachkursförderung haben und stellen Sie ggf. einen Antrag auf Co-Finanzierung. Hier finden Sie auch die beiden, für die Antragstellung benötigten, Formulare.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Fachkursförderung vor Seminarbeginn bei uns eingegangen sein muss.



 

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