Lohn und Gehalt 1 / Xpert Business
Kurs-ID | W550A011D |
veröffentlicht bis | 09.02.2025 |
Onlinekurs | Dieses Angebot findet digital statt. |
Kosten | 445,00 € |
Kostendetails | 445,00 € |
Ansprechpartner | Frau Harriet Zöllner |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde-URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF |
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k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Lehrgangsziel Nach dem Lehrgang können Sie die grundlegenden Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung manuell erledigen und erlangen das theoretische Wissen des Lohnsteuerrechts und des Sozialversicherungsrechts sowie erlernen das Lohnprogramm rechtlich korrekt anzuwenden. Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die sich Kenntnisse in der Lohn- und Gehaltsabrechnung aneignen wollen. Inhalt Bruttolohnermittlung Ermittlung der gesetzlichen Abzugsbeträge und Abgaben Ermittlung von Nettolohn und Überweisungsbetrag begleitende Aufgaben wie Meldungen, Monats- und Jahresschlussarbeiten Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohnes und des sozialversicherungspflichtigen Entgelts geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Reisekosten pauschale Versteuerungen Kursmaterial Lehrbuch Übungsbuch mit Musterklausuren Voraussetzung Es sind keine fachspezifischen Vorkenntnisse oder Berufserfahrung erforderlich. PC/Laptop, gute Internetverbindung, Webcam, Mikrofon, Lautsprecher/Headset Die Zugangsdaten (den Link) mit welchem Sie dem Seminar beitreten können, senden wir Ihnen vor Kursstart per Mail zu. Der Lehrgang ist Teil des bundeseinheitlichen Lehrgangskonzeptes Xpert Business und kann mit der Xpert-Prüfung abgeschlossen werden. Nähere Informationen zu Xpert Business finden Sie hier. Fördermöglichkeit Prüfen Sie hier, ob Sie Anspruch auf ESF-PLUS Fachkursförderung haben und stellen Sie ggf. einen Antrag auf Co-Finanzierung. Hier finden Sie auch die beiden, für die Antragstellung benötigten, Formulare. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Fachkursförderung vor Seminarbeginn bei uns eingegangen sein muss. |
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